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Experten-Antwort

volle Erwerbsminderungsrente

von Daniela Stahl19.06.2016 | 12:14
1452 Ansichten
10 Antworten

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Hallo, ich habe die volle Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen. Bin jetzt bis ende Mai noch von meinen Arbeitgeber bezahlt worden und habe deswegen 1/4 Rente erhalten. Ab 1. Juni erhalte ich kein Geld mehr vom AG. Wird das jetzt automatisch veranlasst, dass ich die volle Rente finaziell erhalte oder muss ich das melden? Vielen Dank für Ihre Antwort. Lieben Gruß

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Stahl,

Sie müssen Ihrem Rentenversicherungsträger unverzüglich mitteilen, dass Sie ab dem 01.07.2016 kein Arbeitsentgelt mehr bekommen. Fügen Sie eine entsprechenden Nachweis (Bescheinigung vom Arbeitgeber, Kündigung usw.) bei.

Mit freundlichen Grüßen

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Stahl,

ein Anruf reicht i. d. R. nicht aus.

Sie sollten sich schriftlich an Ihren Rentenversicherungsträger wenden. Dabei sollten Sie auch mitteilen, dass Sie keinen Nachweis von Ihrem Arbeitgeber erhalten. In diesem Fall fordert der RV-Träger den Nachweis direkt beim Arbeitgeber an.

Sollten Ihr Beschäftigungsverhältnis aufgrund einer Befristung beendet worden sein (Zeitablauf des Vertrages) so können Sie auch diesen Vertrag in Kopie einreichen.

Mit freundlichen Grüßen

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8 Antworten

seppam 19.06.2016 | 12:49
Ja
Nahlaam 19.06.2016 | 13:57
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie der DRV kurz schriftlich mitteilen, dass Sie ab 01. Juni kein Arbeitseinkommen erzielen. Das geht auch über das Formular auf der Homepage.
Herz1952am 19.06.2016 | 13:58
Sie sollten es melden. Die Antwort von "Sepp" bejaht - entgegen der Logik - beide Frageteile.
Amüsierter Mitleseram 19.06.2016 | 20:28
Sie sollten es melden. Die Antwort von "Sepp" bejaht - entgegen der Logik - beide Frageteile.
Herz1952 und Logik, zwei Welten begegnen sich.
Na immerhin hat unser Herzchen kapiert, dass eine Antwort nicht unbedingt meterlang sein und aus unzähligen Nachträgen bestehen muss. ;-)
Danielaam 20.06.2016 | 12:28
Ich habe aber keinerlei Bescheinigungen meines Arbeitgebers diesbezüglich erhalten. Die Firma gibt auch nichts raus. Reicht ein Anruf bei der RV? Lieben Gruß Daniela
Herz1952am 20.06.2016 | 14:24
Hallo Daniela, um keine Unklarheiten entstehen zu lassen, noch ein ausführlicher Nachtrag: Es wird wahrscheinlich so sein, dass "nachgeforscht" wird und eine Anfrage an den Arbeitgeber geschickt wird. Darin ist die Stundenzahl dann aufzugliedern. Ich hatte im Lohnbüro schon früher was ähnliches. Auch im Forum wurde kürzlich ein solcher Fragebogen erwähnt. Eine Möglichkeit sehe ich noch, dass Sie eine Vorabanfrage machen bei der zuständigen Beratungsstelle der Rentenversicherung. Wenn der Sachbearbeiter nicht Bescheid weiß, so wird er sich mal erkundigen bei der zuständigen Abteilung. Dann können Sie aufgrund der Antwort (kann nichts passieren, solange Sie noch nicht angefangen haben zu arbeiten) Ihre Entscheidung treffen. Damit hat unser Sohn kürzlich gute Erfahrungen gemacht, da ging es allerdings um ein Ehrenamt. Aber der Mitarbeiter der RV-Stelle hat sich sehr kooperativ verhalten.
=//=am 21.06.2016 | 09:50
Herz1952 Es wird nicht "nachgeforscht", sondern lediglich beim Arbeitgeber um Bestätigung der Angaben ("ab Juni 2016 kein Arbeitsentgelt mehr") gebeten. "Wenn der Sachbearbeiter nicht Bescheid weiß, so wird er sich mal erkundigen bei der zuständigen Abteilung." Weshalb sollte der SB nicht Bescheid wissen? Er sieht im Computer, dass bisher Arbeitsentgelt angerechnet wurde, nimmt einen Gesprächsvermerk auf und leitet diesen an die zuständige Arbeitsgruppe weiter. Also manchmal nehmen Ihre Bemerkungen schon seltsame Formen an... :-) Und was Ihr Sohn getan oder nicht getan hat, muss auch nicht in jedem Thread ausgebreitet werden. Es langweilt.
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