Hallo Frau Stahl,
Sie müssen Ihrem Rentenversicherungsträger unverzüglich mitteilen, dass Sie ab dem 01.07.2016 kein Arbeitsentgelt mehr bekommen. Fügen Sie eine entsprechenden Nachweis (Bescheinigung vom Arbeitgeber, Kündigung usw.) bei.
Mit freundlichen Grüßen