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Experten-Antwort

volle Erwerbsminderungsrente, 400 Euro Job, Aufwandsentschädigung + Frage zu den Std.

von Sabine S.08.09.2012 | 01:23
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3 Antworten

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Schönen guten Tag, wie sieht es nun eigentlich mit einer Aufwandsentschädigung / mit der Ehrenamtspauschale aus? Wird das Geld auf die 400 Euro Verdienstgrenze der vollen EM-Rente angerechnet? Ich schaffe die Grenze zurzeit sowieso nicht, bin weit darunter, möchte mich aber informieren, was möglich ist. Die Aufwandsentschädigung beträgt ca. 8 Euro die Stunde. Dürfte man z.B. 400 Euro monatlich plus 2.100 Euro jährliche steuerfreie Ehrenamtspauschale verdienen=? Oder generell "nur" 400 Euro? Gelten 8 Euro Aufwandsentschädigung als "Lohn"? Darf man auch über 3 Std. arbeiten, wenn es nicht täglich ist? Habe im Netz gelesen,dass es nicht mehr auf die Std. ankommt (auch wenn man voll EM-Rente hat), sondern auf die 400 Euro. Muss man unter den 15 Std. bleiben oder kann es im Einzelfall überschritten werden? Warum sind nirgendwo verbindliche Informationen über die Stunden? Zwar bekommt man die volle EM-Rente, wenn man nur unter 3 Std. arbeiten kann und das steht so in dem Bescheid, aber viele EM-Rentner arbeiten legal über 3 Std.. Was ist erlaubt? Alles nur Fragen für die hoffentlich eintretende arbeitsfähigere Zukunft! Danke für die Antwort(en)! LG Sabine S.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabine,

Einkünfte aus ehrenamtlichen Tätigkeiten werden nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt.

Bzgl. der Stundengrenze gilt folgendes:

Sofern Ihre Einkünfte monatlich 400 Euro nicht überschreiten, ist davon auszugehen, dass Sie täglich nicht mehr als 3 Stunden arbeiten. In der Regel wird dann auch keine Überprüfung der gearbeiteten Stunden vorgenommen.

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2 Antworten

Benny M.am 08.09.2012 | 21:21
Du erwartest doch nicht, das Dir auf Deine Frage jemand ernsthaft antwortet. Ich kann Dir nur den Rat geben, verzichte auf die EM-Rente, dann kannst Du arbeiten so viel wie Du willst.
R.A.am 09.09.2012 | 14:46
Das wird zwar oft behauptet, ist aber definitiv nicht richtig! Es mag zwar sein, dass manche Sachbearbeiter tatsächlich nur auf die Einhaltung der Verdienstgrenzen achten. Andere hingegen könnten eine ausführliche Arbeitsplatzbeschreibung vom Arbeitgeber anfordern und die tatsächlich zu leistenden Arbeitsstunden erfragen. Das könnte dann durchaus zur Folge haben, dass Ihr Leistungsvermögen noch einmal sozialmedizinisch überprüft wird. Wer dazu in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, ist definitiv nicht (voll) erwerbsgemindert. Derjenige sollte dann entweder auf seine (volle) Rente verzichten oder zumindest kein russisches Roulette spielen, in dem er "ab und zu" mehr arbeitet, als er angeblich kann. Ich finde es immer wieder lustig, wie einige Leute einerseits bis zur letzten gerichtlichen Instanz ihre Erwerbsunfähigkeit beteuern und andererseits nach Rentenbewilligung plözlich wieder mehr als drei Stunden/täglich arbeiten können. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt....
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