Hallo Sabine,
Einkünfte aus ehrenamtlichen Tätigkeiten werden nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt.
Bzgl. der Stundengrenze gilt folgendes:
Sofern Ihre Einkünfte monatlich 400 Euro nicht überschreiten, ist davon auszugehen, dass Sie täglich nicht mehr als 3 Stunden arbeiten. In der Regel wird dann auch keine Überprüfung der gearbeiteten Stunden vorgenommen.