Da hat ihre Frau absolut Recht !
An ihrer Stelle wäre ich auch sehr vorsichtig, was das Überschreiten der unter 3 Stundenregelung bei einer vollen EM-Rente anbelangt.
Neben dem Verdienst von
400 € darf eben auch die tägliche Arbeitszeit 3 Stunden nicht überschreiten.
Melden müssen SIE die Arbeitsaufnahme der RV auf jeden Fall ( steht auch so im Rentenbescheid ) und die RV nimmt dann Kontakt mit ihrem Arbeitgeber auf.
Dort wird dann auch gefragt wie lang ihre tägliche Arbeitszeit etc. ist.
Wenn sich dann herausstellt bzw. vom Arbeitgeber ahrheitsgemäß ihre wirklichen Arbeitsstunden mitgeteilt werden, KÖNNTE es große Probleme für Sie geben.
Dies kann dann zu einer Nachprüfung bezüglich ihres aktuellen Gesundheitszustandes führen und damit ob Sie wirklich noch voll erwerbsgemindert sind oder nicht mehr.
Wer 8 Stunden am Tag arbeiten kann ( auch wenn es " nur " 2 x pro Woche ist ) ist dies eigentlich nicht mehr !
Das kann dann im schlimmsten Fall zum Entzug der Rente führen oder zur Abstufung in eine Teil EM-Rente.
Sie sollten sich VOR Arbeitsaufnahme bei ihrer RV entsprechend beraten und über alle möglichen Konsequenzen aufklären lassen.
Das schreibt die RV auf ihrer Webseite dazu :
Seit 1.1.2008 gilt eine monatliche Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro brutto. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob das Einkommen in den alten Bundesländern oder im Beitrittsgebiet erzielt wird.
Wird das Einkommen im Rahmen einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden und m e h r erzielt, wird vom Rentenversicherungsträger geprüft, ob die festgestellte Erwerbsminderung weiterhin vorliegt.
Deutsche Rentenversicherung Bund
09.05.2006
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_4760/SharedDoc…