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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente abgelehnt, kann ich trotzdem meinen Arbeitsplatz kündigen

von Julchen 12345678923.10.2018 | 19:22
206 Ansichten
4 Antworten

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Hallo zusammen, bin seit 01/15 krankgeschrieben. beziehe seit 10 Jahren Teilwerwerbsminderungsrente. Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente wurde nun nach 2 Jahren der Prüfung durch die RV abgelehnt. da ich definitiv nicht mehr arbeiten kann, würde ich auch gerne meinen Arbeitgeber nicht mehr belasten und das Arbeitsverhältnis beenden. Kann ich das ? und wie ist es im Verhältnis zum Arbeitsamt ? (muss ich dort Krankenmeldungen abgeben? ALG1 ist ausgeschöpft, ebenso Krankengeld. möchte in Frieden leben.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Julchen 123456789,

die Frage der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären.

Wenn Sie aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts ergänzende Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen, wäre das Jobcenter der richtige Ansprechpartner. Ob dieses dann weitere Krankmeldungen fordert oder weitergehende Bemühungen Ihrerseits, sollten Sie mit ggf. mit dem Jobcenter abklären.

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3 Antworten

DRVam 24.10.2018 | 05:39
Eine Kündigung und deren Auswirkungen ist eine arbeitsrechtliche Frage und gehört eher nicht in dieses Forum.
neptunam 24.10.2018 | 11:55
Warum nicht gegen die Ablehnung des Widerspruches vorgehen und klagen auf volle EM-Rente auf unbestimmte Zeit? Dann wäre man auf der sicheren Seite, wenn die Klage Erfolg hat. LG Neptun
tjaam 27.10.2018 | 12:43
Der Arbeitgeber wird doch gar nicht belastet. Kosten entsteht ihm nicht und da sie schon so lange nicht mehr tätig sind wir er auch nicht mehr mit ihnen rechnen. Ihr Platz füllt bestimmt schon jemand anderes aus. Lassen Sie alles so wie es ist. Die AfA/Jobcenter lässt sie nicht in Frieden, denn Sie können ja (theoretisch) noch Teilzeit arbeiten...AU hin oder her. Die sind da schon sehr erfinderisch. Es besteht überhaupt kein Grund für eine Kündigung. Aber grundsätzlich, ja Sie können jederzeit kündigen.
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