Hallo, EMRmAw,
ergänzend zu den bereits getroffen Aussagen/Vorschlägen:
Der Arbeitgeber muss prüfen, ob Ihr bisheriger Arbeitsplatz für Sie geeignet ist, um als Erwerbsminderungsrentner weiterhin dort entsprechend nach den nun vorliegenden Kriterien arbeiten zu können. Kann er Ihnen dies nach seiner Abwägung nicht anbieten, besteht ein arbeitsrechtliches Problem. Suchen Sie daher nochmals das Gespräch mit dem Arbeitgeber, ob es nicht andere Alternativen gibt. Eine Umstellung auf einen Minijob-Arbeitsverhältnis wurde ja bereits, nach Ihren Angaben, von ihm abgelehnt.
Die für Sie geltenden Bestimmungen, stehen fest. Volle Erwerbsminderung bedeutet tgl. unter 3 Stunden arbeiten zu können.
Wenn Sie nun Vollzeit arbeiten gehen, stellt sich natürlich die Frage, ob Sie überhaupt Erwerbsgemindert sind. Die Rente kann deshalb auch ganz entzogen werden. Sollten Sie mehr als das erforderliche tgl. Maß dauerhaft arbeiten, haben Sie die Pflicht dies dem zuständigen Träger mitzuteilen. Was dann in 3 Mon. wäre, kann z.Z. nicht beantwortet werden.