Entgegen dem vorgehenden Beitrag ist gerade der Hinzuverdienst wichtig. Dieser darf grundsätzlich 400 Euro monatlich nicht übersteigen, zweimal im Jahr dürfen Sie bis zu 800 Euro verdienen. Sollten Sie mehr verdienen wird Ihre Rente gekürzt oder fällt ggf. weg.
Solange Sie diese Grenze einhalten entsteht Ihnen kein Nachteil.
Eine Überprüfung, ob weiterhin Erwerbsminderung vorliegt oder nicht, behält sich der Rentenversicherungsträger immer vor, ganz unabhängig von einer Nebenbeschäftigung.