Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente aufgrund Arbeitsmarkt

von Leider Erkrankter.26.11.2011 | 20:03
2140 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, habe bis 31.12.2013 eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Im Rentenbescheid steht aber auch das diese nicht allein aufgrund meiner Gesundheit, sondern auch auf die Situation am Arbeitsmarkt gewährt wird. Also heißt das doch soviel das ich über 3 bis unter 6 Stunden arbeiten könnte. Wie sieht es da aus wenn ich mir einen Minijob (400 Euro pro Monat) suche? Kann mir da ein Nachteil entstehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Entgegen dem vorgehenden Beitrag ist gerade der Hinzuverdienst wichtig. Dieser darf grundsätzlich 400 Euro monatlich nicht übersteigen, zweimal im Jahr dürfen Sie bis zu 800 Euro verdienen. Sollten Sie mehr verdienen wird Ihre Rente gekürzt oder fällt ggf. weg.

Solange Sie diese Grenze einhalten entsteht Ihnen kein Nachteil.

Eine Überprüfung, ob weiterhin Erwerbsminderung vorliegt oder nicht, behält sich der Rentenversicherungsträger immer vor, ganz unabhängig von einer Nebenbeschäftigung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Lisaam 26.11.2011 | 21:03
NEIN!!
Senioram 26.11.2011 | 21:05
Blödsinn. natürlich können Sie einen 400 Euro ausüben.
Lisaam 26.11.2011 | 22:49
Ich meinte "NEIN" zu den Nachteilen!
Aniam 27.11.2011 | 22:35
Hallo, entscheidend ist, wie hoch Ihre tägliche Arbeitszeit in dem 400-Euro-Job ist. Arbeiten Sie mindestens drei Stunden täglich, haben Sie nur noch Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Sie haben dann einen Teilzeitarbeitsplatz, der Ihrem Leistungsvermögen entspricht. Nach den Feststellungen des Rentenversicherungsträgers können Sie noch mindestens drei aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten. Entscheidend ist die Zeit- und nicht die Hinzuverdienstgrenze von 400,00 Euro. Ani
Aniam 28.11.2011 | 18:14
Lieber Experte, ich kann Iher Antwort so nicht zustimmen. Sehen Sie doch mal in der RAA zu § 43 SGB 6 nach (R3.2.2.3.1). Wenn die Studenzahl bekannt ist, kommt es nicht nur auf die Hinzuverdienstgrenze von 400,00 Euro an. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Leider Erkrankteram 28.11.2011 | 19:05
Wenn ich für die 400 Euro täglich über 3 Stunden arbeiten müsste wiederspricht sich das doch mit der Zeitangabe... "unter drei Stunden täglich"
Aniam 28.11.2011 | 21:48
Hallo, wenn Sie nicht mehr als 400 Euro verdienen und weniger als drei Stunden täglich arbeiten, erhalten Sie weiterhin die Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes in voller Höhe (Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro eingehalten). Ani
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026