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Experten-Antwort

volle erwerbsminderungsrente Erziehungsrente

von Nicole13.11.2019 | 10:06
546 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich erhalte eine Erziehungsrente. Diese soll nun vorzeitig durch eine Erwerbsminderungsrente abgelöst werden. Dadurch entstehen mir Erstattungskosten für gezahltes Krankengeld. Im Dispositionsrecht bin ich eingeschränkt. Wird nicht durch diese Maßnahme die Erziehungsrente Zweckentfremdet?? Bei dieser Handhabund der Renten entstehen mir mehrere tausend Euro Erstattungsansprüche?? Was können Sie mir raten??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nicole,

die Krankenkasse hat Sie nach eigenen Angaben in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt. Weiterhin ist Ihrer Frage zu entnehmen, dass Sie sowohl Anspruch auf Gewährung einer Erziehungsrente und einer Rente wegen Erwerbsminderung haben. Durch die Einschränkung der Dispositionsbefugnis wurde Ihnen das Recht genommen, ohne Zustimmung der Krankenkasse selbst zu entscheiden, welche Rente Sie in Anspruch nehmen wollen.

Bei einem Anspruch auf mehrere Renten aus der eigenen Versicherung hat der Rentenversicherungsträger zu prüfen, welche der Ihnen zustehenden Renten die höhere ist. Diese höhere Rente ist zu leisten. Sind die Renten gleich hoch, hat der Gesetzgeber eine Reihenfolge festgelegt und die Ranghöhere Rente ist zu leisten. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ist im Rang höher als eine Erziehungsrente und eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist im Rang niedriger. Diese Regelung gilt unabhängig von etwaigen Erstattungsforderungen anderer Leistungsträger.

An diese Regelungen ist der Rentenversicherungsträger gebunden. Sofern Sie demnach Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung haben, die zumindest genauso hoch ist wie die Erziehungsrente, ist die Rente wegen Erwerbsminderung zu leisten. Eine abweichende Rentengewährung ist nur mit Zustimmung Ihrer Krankenkasse möglich.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Siehe hieram 13.11.2019 | 12:13
Hallo Nicole, bezüglich des Dispositionsrecht hat Ihnen der Experte ja schon Auskunft gegeben und auch, dass bei entsprechendem Anspruch die Ranghöhere Rente geleistet wird. Zu Ihrer Befürchtung, Sie müssen nun tausende von EUR an die Krankenkasse erstatten: Da Sie einen Anspruch auf Krankengeld hatten, gehe ich davon aus, dass Sie neben dem Bezug einer Erziehungsrente noch gearbeitet hatten und dieses Einkommen gegebenenfalls als Hinzuverdienst zu Ihrer Erziehungsrente berücksichtigt wurde. Wenn Sie diese Tätigkeit aufgrund voller Erwerbsminderung nun nicht mehr ausführen können, haben Sie nunmehr Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Diese dürfte (aufgrund einer vermuteten Tätigkeit) höher ausfallen als die seinerzeit „hochgerechnete“ Erziehungsrente. Sofern ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht, entfällt der Anspruch auf Krankengeld. Dies regelt §103 SGB VI. https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Rückwirkende Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente und Erstattungsansprüche eines anderen Leistungsträgers, hier Krankenkasse. Sofern zeitgleich Anspruch auf Krankengeld UND auf eine Rente wegen Erwerbsminderung besteht, gilt der Rentenanspruch durch die Zahlung des Krankengeldes als erfüllt. Das Krankengeld ist maximal bis zur Höhe der verfügbaren Rente zurückzuerstatten. War das Krankengeld höher als die zur Verfügung stehende Rente, kann dieser Betrag nicht vom Leistungsberechtigten zurückgefordert werden. Wird eine Erziehungsrente durch eine Erwerbsminderungsrente ersetzt, bleibt der Krankengeldanspruch bis zum Beginn der Erwerbsminderungsrente zeitgleich bestehen. Evtl. werden hier auch Hinzuverdienstgrenzen berücksichtigt. Erst ab Beginn der Erwerbsminderungsrente können geleistete Krankengeldzahlungen verrechnet werden. Überschneiden sich Ansprüche aus Erziehungsrente und Erwerbsminderungsrente, so gilt die Erwerbsminderungsrente als durch die Erziehungsrente erfüllt. Eine Erstattung an die Krankenkasse erfolgt aus dem höheren Rentenbetrag. Da Sie die Erziehungsrente erhalten haben und auch das Krankengeld (aus einer Tätigkeit) und die Rückzahlung an die Krankenkasse aus einem (teilweise) rückwirkend zu zahlendem Erwerbsminderungsrentenanspruch erstattet wird, das höher sein müsste, als die bisher geleistete Erziehungsrente, haben Sie de facto nicht tausende von EUR Einbußen. Es werden lediglich bereits geleistete Zahlung unter den Leistungsträgern verrechnet und erst dann bekommen Sie einen evtl. Rest Ihres Nachzahlungsguthabens ausbezahlt. Oder aber Sie müssen eine darüber hinaus gehende Krankengeldleistung nicht aus eigenen Mitteln erstatten. Zu genaueren Klärung, sollten Sie sich direkt an eine Beratungsstelle vor Ort wenden, da Ihr konkreter Fall dort besser eingeschätzt werden kann. Alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
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