Hallo Amy,
bei einem Versorgungsausgleich gibt es das Prinzip der internen Teilung.
Das heißt Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden auch dort und Ansprüche auf Beamtenversorgung beim entsprechenden Versorgungsträger ausgeglichen.
Einen Anspruch auf die ausgeglichenen also übertragenen Ansprüche besteht auch bereits beim Bezug einer [Erwerbsminderungsrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html.
Prüfen Sie bitte, ob in Ihrem Scheidungsurteil bzw. dem Beschluss zum [Versorgungsausgleich:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/rente-und-scheidung-versorgungsausgleich.html Entsprechendes geregelt wurde.
Wir empfehlen Ihnen, sich dann mit dem Dienstherrn Ihres geschiedenen Mannes in Verbindung zu setzen.
Eine eventuelle Wiederheirat hat keinen Einfluss auf den durchgeführten Versorgungsausgleich.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung