Hallo zusammen und guten Tag.
Meine Ehe dauerte von 1993 bis 2015. Mein Exmann ist Staatsbeamter. Ich bin 2017 erblindet und bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente bis 2035.ab 2035 beginnt meine Altersrente.
Nun meine Frage.
Habe ich frühzeitigen Anspruch auf Versorgungsausgleich oder muss ich bis zur Altersrente warten?
Ein Hinweis noch. Mein Exmann hat nach der Scheidung neu geheiratet, ich nicht. Mein Status ist geschieden.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Amy
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