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Volle Erwerbsminderungsrente in teilweise Rente umwandeln?

von Haylee04.07.2009 | 11:08
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Hallo, ich beziehe zur Zeit die volle Erwerbsminderungsrente aufgrund psychischen Erkrankungen, diese ist vorerst befristet bis Ende 2010. Ich denke dass ich gesundheitlich soweit stabil bin, eine Teilzeitstelle von 3 bis 4 Stunden täglich auzuüben. Meine Fragen nun: 1. Besteht die Möglichkeit einer Umwandlung der Rente? 2. Suche ich mir vorab eine passende Arbeitsstelle, oder 3. teile der DRV vorher mein Vorhaben mit und hoffe dann eine Stelle zu finden? Für Hilfe bin ich echt dankbar. Gruß Haylee

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sicherlich ist es so (siehe Vorbeitrag), dass Sie sämtliche Beschäftigungen (auch die unter 400,-) der Rentenversicherung mitteilen müssen, da Sie eine volle Erwerbsminderung beziehen und die Rentenversicherung zu prüfen hat, ob die med. Voraussetzungen unabhängig vom Hinzuverdienst weiterhin vorliegen.

Wie Sie sehen, sind der Hinzuverdienst und die med. Voraussetzungen sozusagen zwei verschiedene Paar Schuhe.

Dies haben Sie bereits richtig erkannt und darauf hingewiesen, dass es Ihnen um die Anspruchsvoraussetzungen und nicht auf die Hinzuverdienstregelungen geht.

Ich schlage daher vor, dass Sie sich (wie bereits von Chris erwähnt), nach einer Beschäftigung umschauen, wenn Sie dies möchten und, sofern Sie erfolgreich waren, anschließend jedoch vor (!) Aufnahme der Beschäftigung an Ihren Rentenversicherungsträger wenden. Teilen Sie diesem dann den voraussichtlichen Arbeitgeber mit und geben gleichzeitig Art und Umfang (zeitliche Dauer/Anzahl der Stunden) der Beschäftigung an und erkundigen sich nach den rentenrechtlichen Auswirkungen. Vermutlich wird sich Ihr Rentenversicherungträger mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen, um die med. Voraussetzungen zu prüfen. Nachdem Sie die Mitteilung der Rentenversicherung vorliegen haben, entscheiden Sie dann, ob Sie die Beschäftigung tatsächlich aufnehmen und teilen dies dem Rentenversicherungsträger ebenfalls mit, damit ggf. die Rentenzahlung (entweder aufgrund des Hinzuverdienstes der Höhe nach und/oder als Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung) umgestellt werden kann.

4 Antworten

Chrisam 04.07.2009 | 19:23
Suchen Sie sich erstmal eine Stelle und teilen dies erst dann der RV mit. Spätestens bei einem Verlängerungsantrag würde ihr Leistungsvermögen erneut geprüft und ggf. auf eine TE Rente geändert.
mabuam 04.07.2009 | 19:37
M.W. ist eine solche Umwandlung nicht möglich. Beim Antrag auf Erwerbsminderungsrente beantragt man ja auch keine volle oder halbe Rente. Letztendlich entscheidet der Med. Dienst der RV über das Ausmaß. Ich vermute, dass Ihr Wunsch auf die höheren Zuverdienstmöglichkeiten bei einer halben Rente begründet ist. Genau diese Art von "Eigeneinschätzung" und "Vorteilsnahme" möchte die RV nicht.
Hayleeam 04.07.2009 | 19:46
Hallo, nein es geht mir nicht um eine höhere Zuverdienstmöglichkeit, da ich ja im Moment sowieso 400 Euro hinzuverdienen könnte. Mir geht es primär um die Zeit, bei einer tägl. Arbeitszeit von 3 Stunden hätte ich eher die Chance in meinem Beruf wieder Fuß zu fassen. Selbst bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden würde ich nur bei der Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro liegen.
...am 06.07.2009 | 06:59
Wenn Sie eine Beschäftigung annehmen, müssen Sie dies der RV mitteilen (auch bei Verdiensten von unter 400Euro!). Da Sie ALLE Änderungen mitteilen müssen, gilt dies auch für die Änderung der Höhe des Hinzuverdienstes. Wenn dieser über 400Euro liegt, wird die Sachbearbeitung die Rente sofort nur noch als Teilrente auszahlen (je nachdem, welche Hinzuverdienstgrenze Sie überschreiten). Dann wird die Akte wahrscheinlich dem med. Dienst vorgelegt, der dann prüft, ob noch Erwerbsminderung vorliegt oder nicht.
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