Sicherlich ist es so (siehe Vorbeitrag), dass Sie sämtliche Beschäftigungen (auch die unter 400,-) der Rentenversicherung mitteilen müssen, da Sie eine volle Erwerbsminderung beziehen und die Rentenversicherung zu prüfen hat, ob die med. Voraussetzungen unabhängig vom Hinzuverdienst weiterhin vorliegen.
Wie Sie sehen, sind der Hinzuverdienst und die med. Voraussetzungen sozusagen zwei verschiedene Paar Schuhe.
Dies haben Sie bereits richtig erkannt und darauf hingewiesen, dass es Ihnen um die Anspruchsvoraussetzungen und nicht auf die Hinzuverdienstregelungen geht.
Ich schlage daher vor, dass Sie sich (wie bereits von Chris erwähnt), nach einer Beschäftigung umschauen, wenn Sie dies möchten und, sofern Sie erfolgreich waren, anschließend jedoch vor (!) Aufnahme der Beschäftigung an Ihren Rentenversicherungsträger wenden. Teilen Sie diesem dann den voraussichtlichen Arbeitgeber mit und geben gleichzeitig Art und Umfang (zeitliche Dauer/Anzahl der Stunden) der Beschäftigung an und erkundigen sich nach den rentenrechtlichen Auswirkungen. Vermutlich wird sich Ihr Rentenversicherungträger mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen, um die med. Voraussetzungen zu prüfen. Nachdem Sie die Mitteilung der Rentenversicherung vorliegen haben, entscheiden Sie dann, ob Sie die Beschäftigung tatsächlich aufnehmen und teilen dies dem Rentenversicherungsträger ebenfalls mit, damit ggf. die Rentenzahlung (entweder aufgrund des Hinzuverdienstes der Höhe nach und/oder als Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung) umgestellt werden kann.