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Experten-Antwort

volle Erwerbsminderungsrente-kein Geld!

von Marina Beyer11.12.2014 | 15:06
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5 Antworten

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Anfang November stellte die KK ihre Zahlung ein,nachdem die volle Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde. Das Geld von der Rentenversicherung wird erstmalig Ende Januar gezahlt. Eine Nachzahlung auf Grund der Verrechnung mit ALG 2 u Krankenkasse ist nicht zu erwarten. Vom 20.11. bis Ende Januar kein Geld von keiner Stelle u das Sozialamt fühlt sich auch nicht zuständig....wäre Sache der Rentenversicherung. Die sagen,warten sie doch mal ab,vielleicht kommt ne Nachzahlung, könnten sie rechnen,wüßten sie das da nichts kommt. Was tun? Wer ist denn nun zuständig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Beyer,

wie ... bereits ausgeführt hat können die KK und das Jobcenter einen Erstattungsanspruch immer nur auf die Rentenbeträge geltend machen, die für den gleichen Zeitraum erbracht werden wie das Krankengeld bzw. das Arbeitslosengeld II.

Aus ihren Angaben ist nicht eindeutig ersichtlich für welchen Zeitraum Sie Arbeitslosengeld II erhalten haben. Sofern Sie für den Monat Dezember tatsächlich keine Sozialleistungen mehr erhalten haben, müsste die Nachzahlung für diesen Monat noch an Sie ausgezahlt werden.

Darüber hinaus verweisen wir auf die Ausführungen von =/=. Dadurch, dass das Jobcenter die Leistungen im Voraus erbringt und die Rente erst am Ende des Monats ausgezahlt wird, kommt es beim Übergang tatsächlich zu einer „Zahlungslücke“. Für diesen Zeitraum können Sie ggf. ein Darlehen beim zuständigen Sozialamt beantragen.

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4 Antworten

Luckyam 11.12.2014 | 15:09
Vorschusszahlung beim Rentenversicherungsträger beantragen und Schreiben des KV vorlagen, dass Krankengeld eingestellt wurde.
...am 11.12.2014 | 16:03
Reichen Sie das Schreiben der KK über den Zeitpunkt der Einstellung der Krankengeldzahlung bei der Rentenversicherung ein und bitten Sie um Auszahlung des Nachzahlungsbetrages, welches auf den Zeitraum Ende Krankengeld bis 31.12.2014 (Januarrente wird ja Ende Januar erst ausbezahlt) entfällt. An dritte Stellen (KK, JobCenter) kann nur der Rentenbetrag erstattet werden, der für den gleichen Zeitraum zur Verfügung steht, wo die dritten Stellen auch gezahlt haben...
Kai-Uweam 11.12.2014 | 15:58
Aufgrund der von Ihnen geschilderten Situation: - Die Krankenkasse bekommt die Nachzahlung bis "Anfang November". - Bis wann wurde das ALG 2 gezahlt? Ich weiß nicht, wie Sie zu der Annahme kommen, dass eine Nachzahlung nicht zu erwarten sei. Für die zu überbrückende Zeit bis Ende Januar sollte die verbleibende Restnachzahlung sein. Sofern über die abzurechnende Nachzahlung bereits entschieden wurde, nehmen Sie sich sowohl den Rentenbescheid, als auch den über die abgerechnete Nachzahlung und holen sich vom Sozialamt einen Vorschuss. Vom RV-Träger gibt es keinen...
=//=am 11.12.2014 | 17:39
"...könnten sie rechnen,wüßten sie das da nichts kommt. Was tun? Wer ist denn nun zuständig? " DIE können schon rechnen, aber bei der DRV ist wohl noch kein Erstattungsanspruch eingegangen, so kann man dort nicht wissen, wie lange Sie Leistungen von dritten Stellen erhalten haben. Wenn Sie nach dem Krankengeld gleich anschließend Leistungen von Jobcenter bis Ende Dezember (ALG II wird wohl im voraus gezahlt) erhalten haben, haben Sie diesen Monat evtl. wirklich nichts mehr zu erwarten. Das geht leider jedem Neurentner so, denn die Sozialleistungen (ALG II und Sozialhilfe) werden meines Wissens im voraus, die Rente aber erst nachschüssig gezahlt. So entsteht immer eine "Zahlungslücke" von einem Monat. Sehr unglückliche Gesetzeslage, wofür die DRV aber nichts kann.
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