Hallo Frau Beyer,
wie ... bereits ausgeführt hat können die KK und das Jobcenter einen Erstattungsanspruch immer nur auf die Rentenbeträge geltend machen, die für den gleichen Zeitraum erbracht werden wie das Krankengeld bzw. das Arbeitslosengeld II.
Aus ihren Angaben ist nicht eindeutig ersichtlich für welchen Zeitraum Sie Arbeitslosengeld II erhalten haben. Sofern Sie für den Monat Dezember tatsächlich keine Sozialleistungen mehr erhalten haben, müsste die Nachzahlung für diesen Monat noch an Sie ausgezahlt werden.
Darüber hinaus verweisen wir auf die Ausführungen von =/=. Dadurch, dass das Jobcenter die Leistungen im Voraus erbringt und die Rente erst am Ende des Monats ausgezahlt wird, kommt es beim Übergang tatsächlich zu einer „Zahlungslücke“. Für diesen Zeitraum können Sie ggf. ein Darlehen beim zuständigen Sozialamt beantragen.