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Experten-Antwort

volle Erwerbsminderungsrente Krankengeld, Entgeltfortzahlung

von Anita20.01.2021 | 13:34
596 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich habe seit einem Jahr eine volle Erwerbsminderungsrente und einen Job für insgesamt 4 Stunden die Woche. Für meinen Job bekomme ich 452 €. Nun habe ich erst jetzt erfahren, das eine volle Erwerbsminderungsrente Krankengeld von der Krankenkasse ausschließt. Meine Frage: Schließt die volle Erwerbsminderungsrente auch die Entgeltfortzahlung (für 6 Wochen) vom Arbeitgeber aus? Mit freundlichen Grüßen Anita

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anita,

dass der Bezug einer Erwerbsminderungsrente einen Entgeltfortzahlungsanspruch ausschließen kann, wäre mir neu. Letztlich handelt es sich bei Ihrer Frage aber um ein arbeitsrechtliches Problem, welches ich im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung leider nicht lösen kann. Mir bleibt insoweit nur, Sie mit der Frage an Ihren Arbeitgeber, ihre(n) Personal-/Betriebsrat/Gewerkschaft, eines der einschlägigen Foren zum Arbeitsrecht oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu verweisen.

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3 Antworten

Peter T.am 20.01.2021 | 14:50
Was ist denn das für ein Arbeitsverhältnis? MINI oder MIDIJOB? 450 und 5300 € im Jahr ist die Grenze für einen Minijob. Auch dort bekommt man die 6 Wochen Lohnfortzahlung vom AG bei Krankheit. Falls es kein Minijob ist, würde ich versuchen unter die 450 zu kommen, damit der AG die Pauschale zahlt und das Einkommen nicht bei der Steuer angerechnet wird. Geht übrigens auch mit einer Entgeldumwandlung als Betriebsrente. Da könnte man auch mehr arbeiten, falls man möchte und der Betrag zur E. Umwandlung wird aus dem Brutto gerechnet...
Anitaam 20.01.2021 | 15:05
Hallo Peter T., das stimmt, ich habe eine Umwandlung in Betriebsrente und deshalb Minijob. Mit freundlichen Grüßen Anita
Peter T.am 20.01.2021 | 21:44
Wie schon geschrieben, Sie bekommen die 6 Wochen Lohnfortzahlung. Aber danach kein Geld von der KK, bei längerer Krankheit. Hat aber nichts mit der EM Rente zu tun, ist allgemein bei Minijob so geregelt.
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