Beim Zusammentreffen von EMRT und BGRT spielt der Grenzbetrag eine Rolle, dieser ist bei der VEMRT 100% und bei der TEM 50%. Ihre Angabe von 40% kann ich nicht nachvollziehen. Wenn beide Renten den Grenzbetrag überschreiten wird die EMRT um diesen Betrag gekürzt. Es müsste schon Zufall sein, dass es bei der TEMRT genau 40% sein sollen.