Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Volle Erwerbsminderungsrente Kürzungen

von StephanZehnt05.05.2009 | 13:12
1096 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag, was passiert wenn ich statt einer Teilerwerbsminderungsrente eine volle Erwerbsminderungsrente bekomme wird die bedingt durch eine kleine Unfallrente (BG) wieder genau so gekürzt das ich unter ALG 2 Niveau falle? Im Moment wird meine Teilerwerbsminderungsrente um 40 Prozent gekürzt, wären das bei einer vollen Erwerbsminderungsrente dann 85 Prozent? VG StephanZ. PS. ich habe vor den AU nur 32 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Beim Zusammentreffen von EMRT und BGRT spielt der Grenzbetrag eine Rolle, dieser ist bei der VEMRT 100% und bei der TEM 50%. Ihre Angabe von 40% kann ich nicht nachvollziehen. Wenn beide Renten den Grenzbetrag überschreiten wird die EMRT um diesen Betrag gekürzt. Es müsste schon Zufall sein, dass es bei der TEMRT genau 40% sein sollen.

1 Antworten

StephanZehntam 06.05.2009 | 09:26
Guten Tag, das Thema ist schwierig aber soviel ich weis hängt es mit dieser Formel zusammen Jahresarbeitsverdienst 19000,- EUR 70 % von einem Zwölftel dieses Betrages 1108,- EUR vervielfältigt mit dem Faktor 1,0000 ergibt den Grenzbetrag 1108,- EUR Entspricht bei Teilerwerbsminderungsrente. 554 EUR Die Summe der Rentenbeträge von......,- EUR übersteigen .... den Grenzbetrag." Dazu kommen noch die 10,8 Prozent! Wenn ich jetzt eine Teilbruttorente von 500 Euro (0,5) dazu eine Unfallrente von der BG bekomme übersteigt dies den Grenzbetrag von 550 Euro. Die Teilrente wurde daraufhin auf rund 330 Euro gekürzt davon gehen die KK usw. ab so das ich eine Teilerwerbs. von rund 300 Euro ausgezahlt bekomme! Was würde ich bei einer vollen Erwerbsminderungsrente in etwa bekommen? Die Unfallrente der BG wurde bei der Rechnung mit 200 Euro berechnet! abzügl. Grundrente! Die errechnete Vollrente (DRV) liegt bei rund 1000 Euro (1,0) Wären das in etwa 600 Euro? Viele Grüße S.Z.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026