Volle Erwerbsminderungsrente + Minijob

von
AK

Ich beziehe volle Erwerbsminderungsrente und könnte eventuell einen 450-Euro-Job bekommen. Wobei die maximale Stundenzahl 48,5 Stunden im Monat wären, damit ich die 450-Euro Grenze nicht überschreiten würde. Allerdings habe ich keinen Einfluss auf die Stundenverteilung, es würde vorkommen, dass ich an einem Tag 6 oder 7 Stunden arbeiten müsste, und auch die wöchentliche Arbeitszeit 15 Stunden überschreiten würde.

Stimmt die Aussage? "Ist das monatliche Entgelt nicht höher als 450 EUR, nimmt der Rentenversicherungsträger grundsätzlich an, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich nicht erreicht wird."

Heißt das, dass die 3-Stunden-pro-Tag Grenze und die 15-Stunden-pro-Woche Grenze nicht relevant sind, wenn die 450 Euro nicht überschritten werden?

Und könnte ich damit den 450-Euro-Job, unter den Voraussetzungen wie oben beschrieben, annehmen, ohne dass meine Erwerbsminderungsrente in Frage gestellt wird?

von
Wolf

Erst bei Beantragung der EMR der RV mit viel Aufwand erzählen das man zu nichts mehr in der Lage sei und dann stundenlang arbeiten können. Gehen Sie knapp 6 Stunden arbeiten, teilen Sie es der RV mit und sorgen Sie somit als teilweise erwerbsgemindert ein Stück weit für sich selber. Ich weiß, man darf nebenher im Rahmen von Zuverdienst und Stundenzahl. Trotzdem regen mich solche Fragen ständig auf. Erst geht immer nichts mehr, plötzlich entdeckt man sich auf einmal neu. Und wenn die RV dann zurecht die Rente überprüft ist das Geschrei hier im Forum wieder groß. Es geht auch nicht um den Zuverdienst, der wäre legitim, aber wer 7 Stunden am Tag schafft, sei es auch nicht täglich, der braucht auch keine Rente. Punkt.

von
nichtok

Zitiert von: AK

Heißt das, dass die 3-Stunden-pro-Tag Grenze und die 15-Stunden-pro-Woche Grenze nicht relevant sind, wenn die 450 Euro nicht überschritten werden?

Nein! Wenn du 3 Stunden am Tag arbeiten kannst, bist du nicht voll erwerbsgemindert ;-) Unter 3 Stunde, also z.B. 2 Std. 59 Min. wäre OK.

von
Schorsch

Zitiert von: nichtok
Unter 3 Stunde, also z.B. 2 Std. 59 Min. wäre OK.

Wer ernsthaft behauptet, er könne zwar 2 Stunden und 59 Minuten arbeiten aber keine 3 Stunden, der macht sich höchstens lächerlich.
(Mal abgesehen davon, dass es gewöhnlich gar keine minutengenauen Arbeitszeiterfasungen gibt!)

Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte niemals mehr als 2,5 bis 2,75 Stunden/Tag arbeiten gehen.

Grundsätzlich KANN JEDE Arbeitsaufnahme Auslöser für eine erneute Überprüfung der Erwerbsfähigkeit sein, auch wenn bei Minijobs häufig auf Überprüfungen verzichtet wird.

Volle EM-Rente und Nebenverdienst haben eben immer einen gewissen Beigeschmack...

MfG

von
garnichtok

Zitiert von: Schorsch
Wer ernsthaft behauptet, er könne zwar 2 Stunden und 59 Minuten arbeiten aber keine 3 Stunden, der macht sich höchstens lächerlich.

So will es aber nun mal das Gesetz :-)

Und wer ernsthaft behauptet das ein Großteil von einer EM Rente leben könnte, der macht sich nicht nur höchstens, sondern garantiert lächerlich.

von
Schorsch

Zitiert von: garnichtok

So will es aber nun mal das Gesetz :-)

Nö, im Gesetz werden ganz bewusst keine festen Zeiten genannt sondern nur die flexible Formulierung "UNTER drei Stunden".
Das heißt, dass die Arbeitszeiten erkennbar unter drei Stunden liegen sollen und nicht nur eine Minute.
Zitiert von: garnichtok

Und wer ernsthaft behauptet das ein Großteil von einer EM Rente leben könnte, der macht sich nicht nur höchstens, sondern garantiert lächerlich.

Die meisten EM-Renten liegen oberhalb des Grundsicherungsniveaus und sind somit sehr wohl ausreichend, wenn man vernünftige Prioritäten setzt.

MfG

Experten-Antwort

Hallo AK,

solange Sie durch die Beschäftigung die entgeltliche Hinzuverdienstgrenze für die EM-Rente nicht überschritten wird, hat der Rentenversicherungsträger zunächst auch keine Veranlassung, den Rentenanspruch „von Amts wegen“ zu überprüfen. Auch gibt es grundsätzlich keine konkrete zeitliche Begrenzung hinsichtlich des Umfangs der ausgeübten Beschäftigung. Er sollte jedoch grundsätzlich mit dem vom Sozialmedizinischen Dienst festgestellten Restleistungsvermögen harmonieren.

Ergeben sich Hinweise darauf, dass eine Tätigkeit oberhalb des festgestellten Restleistungsvermögens des Versicherten ausgeübt wird, kann dies jedoch zu einer Überprüfung und ggf. Neubewertung des Umfangs der Erwerbsminderung führen, mit der Folge, dass auch der Erwerbsminderungsrentenanspruch entfallen kann.

Übt ein Versicherter nach Feststellung eines Restleistungsvermögens von weniger als 3 Stunden täglich eine Tätigkeit oberhalb dieser Grenze aus, widerlegt er nämlich damit zunächst die (bisherige) Einschätzung des Sozialmedizinischen Dienstes zum vorhandenen Restleistungsvermögen bzw. belegt, dass sich sein Leistungsvermögen wieder gebessert hat. Allerdings kann im Rahmen der Überprüfung vom Sozialmedizinische Dienst des Rentenversicherungsträgers auch festgestellt werden, dass trotz dieser oberhalb der Grenze ausgeübten Tätigkeit weiterhin ein Restleistungsvermögen von weniger als 3 Stunden täglich vorliegt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die ausgeübte Tätigkeit nicht dem tatsächlichen Restleistungsvermögen entspricht und daher „zu Lasten der Restgesundheit“ ausgeübt wird.

von
AK

Zitiert von: Experte/in
Hallo AK,

solange Sie durch die Beschäftigung die entgeltliche Hinzuverdienstgrenze für die EM-Rente nicht überschritten wird, hat der Rentenversicherungsträger zunächst auch keine Veranlassung, den Rentenanspruch „von Amts wegen“ zu überprüfen. Auch gibt es grundsätzlich keine konkrete zeitliche Begrenzung hinsichtlich des Umfangs der ausgeübten Beschäftigung. Er sollte jedoch grundsätzlich mit dem vom Sozialmedizinischen Dienst festgestellten Restleistungsvermögen harmonieren.

Ergeben sich Hinweise darauf, dass eine Tätigkeit oberhalb des festgestellten Restleistungsvermögens des Versicherten ausgeübt wird, kann dies jedoch zu einer Überprüfung und ggf. Neubewertung des Umfangs der Erwerbsminderung führen, mit der Folge, dass auch der Erwerbsminderungsrentenanspruch entfallen kann.

Übt ein Versicherter nach Feststellung eines Restleistungsvermögens von weniger als 3 Stunden täglich eine Tätigkeit oberhalb dieser Grenze aus, widerlegt er nämlich damit zunächst die (bisherige) Einschätzung des Sozialmedizinischen Dienstes zum vorhandenen Restleistungsvermögen bzw. belegt, dass sich sein Leistungsvermögen wieder gebessert hat. Allerdings kann im Rahmen der Überprüfung vom Sozialmedizinische Dienst des Rentenversicherungsträgers auch festgestellt werden, dass trotz dieser oberhalb der Grenze ausgeübten Tätigkeit weiterhin ein Restleistungsvermögen von weniger als 3 Stunden täglich vorliegt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die ausgeübte Tätigkeit nicht dem tatsächlichen Restleistungsvermögen entspricht und daher „zu Lasten der Restgesundheit“ ausgeübt wird.

Vielen Dank für die Expertenantwort.
Wie kann ich denn für mich sicherstellen, dass der Mini-Job mit dem vom Sozialmedizinischen Dienst festgestellten Restleistungsvermögen harmoniert?

Ich habe in meinem Beispiel nicht einen Mini-Job beschrieben, bei dem ich tagtäglich eine Tätigkeit oberhalb der Grenze des Restleistungsvermögens von weniger als 3 Stunden ausübe, sondern an einem oder zwei Tagen pro Woche, und an anderen Tagen überhaupt nicht arbeite.

Es gibt so gut wie keine Mini-Jobs, bei denen man zum Beispiel fünf mal zwei Stunden pro Woche arbeiten kann, und damit immer unter drei Stunden bleibt. So gut wie immer wird verlangt, dass man zum Beispiel drei mal pro Woche vier Stunden arbeiten soll. D.h. für mich, ich kann mit voller Erwerbsminderung und der Begrenzung auf weniger als 3 Stunden täglich überhaupt keinen Mini-Job annehmen.

von
einfach machen

Zitiert von: AK
D.h. für mich, ich kann mit voller Erwerbsminderung und der Begrenzung auf weniger als 3 Stunden täglich überhaupt keinen Mini-Job annehmen.

So wird es sein. Die Alternative ist doch, einfach mehr Stunden und Tage arbeiten und ggf. nur eine Teilerwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen, oder gar keine mehr. Ich kenne einige die aufgrund ihrer EMR (und somit Erkrankung) überhaupt nicht arbeiten können, eben weil sie krank sind.

von
AK

Zitiert von: einfach machen
[quote=312984]
So wird es sein. Die Alternative ist doch, einfach mehr Stunden und Tage arbeiten und ggf. nur eine Teilerwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen, oder gar keine mehr. Ich kenne einige die aufgrund ihrer EMR (und somit Erkrankung) überhaupt nicht arbeiten können, eben weil sie krank sind.

Tja, komisch, ich befinde mich gerade in einer Klinik zur Behandlung und habe mit einer Sozialarbeiterin über dieses Thema gesprochen. Und sie ist der Meinung, dass sie schon lange in ihrem Beruf tätig ist, und viele Leute mit voller Erwerbsminderungsrente kennt, die einen 450-Euro-Job ausüben ....

von
Silca

Zitiert von: AK
Zitiert von: einfach machen
[quote=312984]
So wird es sein. Die Alternative ist doch, einfach mehr Stunden und Tage arbeiten und ggf. nur eine Teilerwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen, oder gar keine mehr. Ich kenne einige die aufgrund ihrer EMR (und somit Erkrankung) überhaupt nicht arbeiten können, eben weil sie krank sind.

Tja, komisch, ich befinde mich gerade in einer Klinik zur Behandlung und habe mit einer Sozialarbeiterin über dieses Thema gesprochen. Und sie ist der Meinung, dass sie schon lange in ihrem Beruf tätig ist, und viele Leute mit voller Erwerbsminderungsrente kennt, die einen 450-Euro-Job ausüben ....

. Hoffentlich kennt diese Dame auch viele die förmlich um ihre Rente ringen müssten und verdammt froh sind, diese zu haben und sie nicht für ein paar Kröten aufs Spiel setzen. Machen Sie nur, aber wundern Sie sich danach über nichts.

von
W*lfgang

Zitiert von: AK
Wie kann ich denn für mich sicherstellen, dass der Mini-Job mit dem vom Sozialmedizinischen Dienst festgestellten Restleistungsvermögen harmoniert?

Hallo AK,

ziemlich einfach.

Sie lesen nochmal aufmerksam Ihren Rentenbescheid nach - insbesondere den Passus, _jede_ Aufnahme einer Erwerbstätigkeit der DRV mitzuteilen - teilen der DRV die beabsichtigte Beschäftigung im hier von Ihnen beschriebenem Umfang mit und warten das Ergebnis einfach ab.

Entsprechend der zutreffenden Experten-Antwort wird das absolut kein Problem sein, wenn Sie eben weiterhin - entsprechend der bisherigen soz.-med. Feststellung - auch sogar voll beschäftigt wären und das zu Lasten Ihrer Gesundheit ginge ...Arbeit/Mehrarbeit heißt nicht, dass dadurch die EM plötzlich wegfällt. Ggf. ist die Rente dann lediglich im Rahmen der überschrittenen Hinzuverdienstgrenzen zu kürzen.

Auf die 'Schreihälse' hier von wegen max. 2 Std. 59 Min. und EM und Arbeit sowieso, nicht achten ...der Individualfall sieht grundsätzlich anders als, als es diese 'Hobby-Rentensachverständigen' vermitteln wollen. Dass es grundsätzlich um eine regelmäßig mögliche Beschäftigung /5-Tage-Woche /unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes /in Einklang mit der festgestellten EM geht, kriegen die eh nicht auf die Palme ... ;-)

ABER – hier gibt’s auch in keiner Weise einen 'Freibrief' für Sie/Ihre Beschäftigung, sondern lediglich eine (weitere) Meinungsäußerung, wie Sie verfahren sollten. Entscheiden wird Ihre DRV.

Gruß
w.

von
Hedwig

Zitiert von: W*lfgang

Auf die 'Schreihälse' hier von wegen max. 2 Std. 59 Min. und EM und Arbeit sowieso, nicht achten ...der Individualfall sieht grundsätzlich anders als, als es diese 'Hobby-Rentensachverständigen' vermitteln wollen. Dass es grundsätzlich um eine regelmäßig mögliche Beschäftigung /5-Tage-Woche /unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes /in Einklang mit der festgestellten EM geht, kriegen die eh nicht auf die Palme ... ;-)

Also mir wurde von einem Mitarbeiter einer DRV-Beratungstelle dazu geraten, möglicht immer unter drei Stunden zu bleiben, wenn ich langfristig Ärger vermeiden wollte.

Es wäre nämlich nicht auszuschließen, dass ein besonders pflichtbewusster DRV-Mitarbeiter besonders gründlich prüft.

Aber das kriegt der "Hobby-Rentensachverständige" W*lfgang bestimmt eh nicht auf die Palme...;-)

Das ist aber auch nicht schlimm.
Denn wer noch nie Erwerbsminderungsrente bezogen hat, kennt die möglichen Gefahren die bei Ausübung einer Nebentätigkeit bestehen, natürlich nur aus der Theorie.

Ich fände es klasse, wenn der Theoretiker Namens W*lfgang die EM-Rentner-Realität mal persönlich kennenlernen würde.
Dann könnte er auch mitreden...;-

von
Ursel

Also , ich habe einen Minijob 4 mal 2h, in einer Praxis zum sauber machen, 12,50h gibt es für Putzen.
Danach bin ich völlig fertig und erschöpf, diese 2h bringen mich komplett an den Rand.
So stellt es sich die Rentenversicherung eigentlich vor.
Ich würde niemals niemals 12 oder 15 Wochenstunden schaffen.
Und ich bin immer wieder sprachlos, wenn Leute jahrelang krank sind ( angeblich) und dann bekommen sie Erwerbsminderungsrente und....Zack.... können sie plötzlich 7 h am Stück arbeiten, andere machen sich plötzlich selbständig usw usw.
Da stimmt doch was nicht

von
M*nfred

Zitiert von: Ursel

Und ich bin immer wieder sprachlos, wenn Leute jahrelang krank sind ( angeblich) und dann bekommen sie Erwerbsminderungsrente und....Zack.... können sie plötzlich 7 h am Stück arbeiten, andere machen sich plötzlich selbständig usw usw.
Da stimmt doch was nicht

Das sehe ich auch so.

Würde man gleich im EM-Rentenantrag erwähnen, dass man sich dazu in der Lage sieht, nach der Rentenbewilligung hin und wieder mehr als unter drei Stunden täglich zu arbeiten, wäre eine (vorläufige) Ablehnung gewiss.

Deshalb wird das auch kaum ein Rentenbegehrender wagen.

von
yyy

Warum immer gleich von einem auf alle schließen?

Schon mal auf die Idee gekommen, dass nicht alle Krankheiten gleich verlaufen? Und ja, manche Krankenheiten erlauben es tatsächlich ein oder zwei Mal in der Woche auch mehr als 3 Stunden zu arbeiten. Vielleicht sogar über einige Wochen und dann tritt wieder ein Schub/Anfall o.ä. auf und dann geht es wieder eine Weile nicht.

Deshalb finde ich eine Einzelfallbetrachtung auf die vorliegende Krankheit gar nicht verkehrt.

Ich rede allerdings bei voller EMR von einer Wochenstundenzahl unter 15 Std..

von
Bedenkender

Es sollte aber bedacht werden, das 3 Stunden Erwerbstätigkeit sich leicht und nicht viel anhören, aber für einige Menschen doch schon ein ziemlicher Brocken sind, besonders wenn es auf Dauer ist.
Auf W*lfgang herumzutrampeln bringt auch nichts, denn er schreibt ja selbst, das seine Beiträge die persönliche Meinung von ihm darstellen. Genauso, wie die anderen Poster auch ihre persönliche Meinung kundtun,außer die Experten natürlich.
Jeder Fall ist ein Einzelfall, der genau die eine Person betrifft. Selbst zwei Menschen mit der selben Erkrankung können unterschiedliche Beurteilungen erhalten, denn da sind viele Faktoren zu sehen und mit in die Beurteilung mit einzubeziehen.
Aber letztendlich entscheidet die DRV mit ihren Sachbearbeitern und Gutachtern über jeden Fall selbst, da bedarf es keiner Poster in einem öffentlichen Forum, die im Regelfall auch keine Sozialmediziner sind oder Rentenexperten.

von
D.C.

Das liegt doch klar auf der Hand. Wer die volle Erwerbsminderungsrente bekommt, der kann und darf nicht nebenher arbeiten gehen.

von
W*lfgang

Zitiert von: D.C.
Das liegt doch klar auf der Hand. Wer die volle Erwerbsminderungsrente bekommt, der kann und darf nicht nebenher arbeiten gehen.

...oops, besteht ein gesetzlich verankertes Beschäftigungsverbot/hab ich die letzten Jahrzehnte dazu ergangener höchstrichterlicher Entscheidungen in Bezug auf EM-Renten schlicht 'verschlafen'?/bin ja Beamter ;-) - oder haben Sie in Ihrem Beitrag einen Augenzwinker/Smiley vergessen?

Gruß
w.
PS: Bitte künftige Beiträge eindeutig als 'lustige Meinung kennzeichnen' - sonst folgen Ihnen dieser hier geäußerten Meinung noch weitere gestandene *EM-Lords-Ohne-Helmchens ...oder meinten Sie das wirklich/ernsthaft so? ;-)

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