Hallo Schnatti,
die Antwort von Petra ist korrekt.
Ihre Hinzuverdienst wird einmal jährlich mit der Hinzuverdienstgrenze (6300 Euro im Kalenderjahr) verglichen.
Grundsätzlich dürfen Sie auch drei Stunden am Tag arbeiten.
Ob aufgrund der Aufnahme eines Minijobs eine gesundheitliche Überprüfung erfolgt, ist vom konkreten Einzelfall abhängig.