Hallo Rentner,
eine Beschäftigung mit einem wöchentlichen Umfang von 17,5 Stunden führt in der Regel dazu, dass keine Rente wegen voller Erwerbsminderung mehr zusteht, sondern nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung trotz einer Beschäftigung von mindestens 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich kommt nur in Betracht, wenn das Leistungsvermögen unter 3 Stunden täglich liegt und die jetzt geplante Beschäftigung unter unzumutbaren Beschwerden oder zu Lasten der Restgesundheit ausgeübt werden würde. Dies wird bei einer sehr leichten Beschäftigung eher nicht der Fall sein.
Wie schon Senf-dazu geschrieben hat, müssen Sie ohnehin die geplante Beschäftigung bei Ihrem Rentenversicherungsträger melden und dessen Entscheidung abwarten.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung