Hallo,
ich beziehe seit letzten Jahr eine volle EM-Rente und hätte jetzt die Möglichkeit, 9 Stunden die Woche verteilt auf drei Tagen zu arbeiten bei max. 30 Stunden im Monat.
Kann mir die volle EM entzogen werden, wenn ich genau 3 h pro Tag arbeite?
Vorraussetzung für den Bezug der vollem EM wäre ja, wenn man nur noch unter 3 h arbeitsfähig wäre.
Falls das mit den genau 3 h in Ordnung wäre, könnte ich auch mal in einem Monat an 4 oder 5 Tagen in der Woche 3 h pro Tag arbeiten und diese Überstunden mir dann zwei Mal im Jahr durch die Regelung, dass man zweimal im Jahr das doppelte hinzuverdienen darf sprich 900,00 EUR auszahlen lassen?
Was ist mir der Rentenversicherungspflicht bei einem 450,00 EUR Job und dem Bezug der vollen EM-REnte zu beachten. Kann man sich dem entziehen? Mein Anspruch ist ja schon festgesetzt worden durch die EM-Rente, oder?
Vielen Dank für die Auskunft