Guten Tag,
ich erhalte momentan eine volle Erwerbsminderungsrente. Damit ich eine sinnvolle Aufgabe habe, möchte ich mich ein wenig im Sportverein engagieren. Man bietet mir einen Vertrag mit 21 Stunden im Monat, mit einer Vergütung in Höhe von 250€ an. Wäre das in Ordnung oder löse ich damit ein Rentenüberprüfungsverfahren aus?
Vielen Dank vorab.
aus Sicht der Hinzuverdienstregelungen ist ihre evtl. mgl. ehrenamtliche Tätigkeit unbedenklich.
Sie lösen auch kein zwingendes Rentenüberprüfungsverfahren aus.
Dies kann die Rentenversicherung jederzeit (auch ohne Jobaufnahme, Minijob oder Ehrenamt) von sich aus durchführen.
Allerdings ist auch diese Beschäftigung zwingend Ihrem zuständigen Rententräger mitzuteilen. Es wäre immerhin denkbar, dass diese nicht mit Ihren gesundheitlichen Einschränkungen vereinbar ist und auf diese Weise Ihre Erwerbsmimderungsrente gefährdet.
ich erhalte momentan eine volle Erwerbsminderungsrente. Damit ich eine sinnvolle Aufgabe habe, möchte ich mich ein wenig im Sportverein engagieren. Man bietet mir einen Vertrag mit 21 Stunden im Monat, mit einer Vergütung in Höhe von 250€ an. Wäre das in Ordnung oder löse ich damit ein Rentenüberprüfungsverfahren aus?
Vielen Dank vorab.
Eine Vergütung (= bezahlte Tätigkeit) hat, unbeschadet der Höhe, nichts mit einem Ehrenamt (= unbezahlte Tätigkeit) zu tun. Wenn Sie eine Bezahlung in Höhe von 250 EUR für ihre geleisteten Arbeitsstunden erhalten, muss durch den Arbeitgeber eine Anmeldung bei der Minijobzentrale zwingend erfolgen.
Ein anderer Sachverhalt liegt vor, wenn Sie für ihre tatsächlichen Arbeitsstunden NICHT bezahlt werden, sondern lediglich eine Pauschale für ihre EHRENamtliche Tätigkeit (sogenannte Übungsleiterpauschale) erhalten. Diese Übungsleiterpauschale ist im Kalenderjahr 2021 bis zu einer Höhe von 3000 EUR (im Kalenderjahr) steuer- und sozialversicherungsfrei, hat aber tatsächlich nichts mit einer Abgeltung von geleisteten Arbeitsstunden zu tun.
Vielen Dank für die Antworten, ich werde es mir gut überlegen. Soweit ich weiß, sollte es über die Ehrenamtspauschale laufen, genau weiß ich es aber noch nicht.
Ergänzend:
Lesen den Newsletter hier nach:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BraunschweigHannover/DE/Allgemein/Services/Newsletter/BSH_News_1_2021.html
wo explizit auf die 'neuen' Regelungen (Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale) eingegangen wird.
Gruß
w.
PS: Können Sie auch von dieser/oder ggf. Ihrer DRV, abonnieren ...und man/ich/andere quasselt hier nicht unnötig ;-)
Ein Ehrenamt kann helfen, eine sinnvolle Aufgabe zu finden.
Es ist wichtig darauf zu achten, dass die Tätigkeit pro Einsatztag weniger als 3 Stunden umfasst.
Wenn ich der Rentenversicherung ein Ehrenamt melde, schreibe ich genau auf, wie die Einsatzzeiten geplant sind. Und dann natürlich auch die Höhe der Aufwandsentschädigung.
Ich habe das Ganze vor Beginn des Ehrenamtes gemeldet und um eine Bestätigung gebeten, dass die geplante Tätigkeit nicht rentenschädlich ist. Ich habe auch immer schnell eine entsprechende Antwort bekommen.