Hallo Angelika,
ja, dies ist grundsätzlich erlaubt.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf?__blob=publicationFile&v=44
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Hallo Angelika,
ja, dies ist grundsätzlich erlaubt.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf?__blob=publicationFile&v=44
Ist es, auch wenn sie einen Minijob aufnehmen müssen sie mit einer erneuten Überprüfung rechnen. Wie und ob das stattfindet hängt von ihrer Sozialmedizinischen Beurteilung ab, das kann ihnen niemand vorher sagen. Manche nehmen ohne PRobleme eine Tätigkeit auf andere müssen plötzlich nochmal zum Gutachter obwohl die Rente erst gewährt wurde und sie erst kürzlich beim GA warenErlaubt ist das... aber rechnen sie damit, dass sie erneut überprüft werden und das man sie vielleicht sogar zum Gutachter schickt. Alleine deswegen würde ich das nicht machen für dieses erneute Prozedere hätte ich keine Nerven, da ist mir das Geld egal.Hallo Naomi, Danke für die Rückmeldung. Aber ist es nicht gleichgültig, ob ich den Zuverdienst nun aus einem z.B. Minijob beziehe oder aus einer freiberuflichen Tätigkeit, bei der ich mir die Arbeitszeit frei einteilen kann und sogar zwischendurch zur Erholung beispielsweise schlafen kann, weil ich zuhause arbeite?
So ist es! Grundsätzlich kann JEDE Tätigkeitsaufnahme eine erneute Überprüfung des beruflichen Leistungsvermögens auslösen, auch wenn diese Tatsache von manchen "Tippgebern" gerne bagatellisiert wird. Es kommt immer auf den Einzelfall an und darauf, wie gewissenhaft der verantwortliche DRV-Mitarbeiter seinen Job erledigt. Gerade wer eine volle EM-Rente bezieht, sollte mit Nebentätigkeiten vorsichtig sein!Hallo Angelika, wenn gerade erst eine volle EMRT festgestellt worden, na, was hat man denn da gerade gestern erst festgestellt? Ihr soz.-med. mögliches/nicht mehr vorhandenes Leistungsvermögen ...die kann nicht. Die oben erfolgten 'Warnungen' halte ich zwar für durchaus berechtigt, nicht aber in Form einer 'Panikmache':"Sie werden sofort wieder unter die Lupe genommen/neu begutachtet und mit einem Wegfall der Rente ist ggf. zu rechnen." Daher: nicht HIER speziell zur geplanten Tätigkeit (egal ob abhängig oder als freiberufliche) nachfragen, Ihr persönliches Leistungsvermögen/warum genau eine volle EMRT, kann hier keiner mangels Aktenkenntnis bewerten. Die beabsichtigte Tätigkeit der DRV mitteilen, geplanter Zeitaufwand, erwarteter steuerrechtlicher Gewinn ...nur dann haben Sie Gewissheit - UND, die tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit ist dann rein formell nochmal mitzuteilen. Also, Bangemachen gilt ...sprechen Sie mit Ihrer Sachbearbeitung -> schriftlich. Grundsätzlich wird bei Bagatelleinkünften (regelmäßig max. 450 EUR mtl.) von einer Einhaltung der zulässigen Arbeitszeit/dem Fortbestand der EM ausgegangen ...grundsätzlich – grundsätzlich könnten Sie auch bei einem 40-Std.-Job weiterhin voll EM sein – eine Beschäftigung/Tätigkeit, die zu Lasten der eigenen Gesundheit geht, ist nicht relevant für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit. Gruß w.
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