Hallo,
ich habe gerade Post von meiner Rentenversicherung erhalten und verstehe vieles nicht.
Meine volle Erwerbsminderungsrente ist zum 01.11.2013 rückwirkend bewilligt worden, diese ist extrem niedrig. Also werde ich beim Sozialamt einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Die erste Zahlung der Rente erfolgt zum 28.02.2013.
Die Krankenkasse (Krankengeld) und der Jobcenter haben ihre Zahlungen eingestellt und werden Erstattungsansprüche stellen.
Soweit so gut? Habe ich einen Anspruch auf ein Darlehen vom Sozialamt bei Antragsstellung, da ich sonst bis Ende Februar kein Geld bekomme. Die Bearbeitung des Antrages dauert bis zu 6 Wochen und einen Termin erhalte ich erst in 2 Wochen .... Kreisch...Panik..
Daraus ergibt sich die nächste Frage muß ich jetzt meine Lebensversicherung mit Rückkaufsrecht auflösen? Wird der Rückkaufswert i. H. Von 3500 € auf meine Grundsicherung angerechnet? Ich bin Singel. Habe ich Anspruch auf ein Vermögen?
Können meine Eltern oder Geschwister zur Kasse gebeten werden?
Lg Cäcilie