volle Erwerbsminderungsrente und selbständig

von
Petra Monika

Hallo,
ich beziehe eine volle unbefristete Erwerbsminderungsrente und übe einen kleinen Minijob aus (6 Std./Woche). Aufgrund meines Gesundheitszustandes fällt es mir immer schwerer, das Haus zu verlassen.
Ich möchte von zu Hause aus genähte Kleidung und evtl. Stoffe und Zubehör verkaufen. Dazu muss ich mich natürlich als Selbständige anmelden.

Geht das in Verbindung mit der Rente, wenn ich die Zuverdienstgrenzen (6300 Euro) einhalte?
Wie weist man den Hinzuverdienst nach? Ich denke nicht, dass da viel bei übrig bleibt (vielleicht 200 Euro/Monat), aber ich will doch auf der sicheren Seite sein.

Kann mir wer was dazu sagen? Danke

von
Fastrentner

Eine selbständige Tätigkeit unter 3 Stunden täglich ist Ihnen ja erlaubt.
Grundsätzlich darf der Hinzuverdienst bis zu 6300 Euro im Jahr betragen.
Ermittelt wird der Hinzuverdienst aus dem Steuerbescheid, in dem der eigentliche Gewinn nach Abzug aller Kosten ausgewiesen wird.

Experten-Antwort

Hallo, Petra Monika,

dem Beitrag von Fastrentner können wir uns nur anschließen.

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