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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente und Wiedereingliederung

von Mojo11.01.2018 | 15:47
4549 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Forum & DRV, ich finde nicht die passenden Antworten auf der DRV Internetseite bzw. ist der ganze Ablauf rundherum für Laien wie mich, etwas kompliziert. Bekommt man einen Rentenberater am Telefon, wird immer nur auf Anträge verwiesen, die man zu stellen hat und Beratungstermine sind eh rar gesät. Nun zu mir: Ich bin 40 Jahre und alle nenne mich Mojo. Aufgrund einer schweren Erkrankung beziehe ich seit etwa drei Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente, wobei diese u.a. Zurückberechnet wurde. Die Krankheit ist soweit ausgestanden und ich möchte gerne wieder arbeiten. Mein Arbeitgeber sendet auch positive Signale. Ich bin mir aber nicht sicher, wie ich meine Wiedereingliederung bei der DRV beantragen muss, oder gestalten sollte. Zum einen bin ich vor 1 ½ aus dem Krankenhaus ohne Reha entlassen worden, weil zu dem Zeitpunkt körperlich keine Reha möglich war. Zum anderen mach ich seit einem ½ wieder selber Sport und mir geht es von Tag zu Tag besser, sodass ich bald wieder arbeiten möchte. Mein Arzt ist mit mir auch d’accord. Auch wenn es sich vielleicht merkwürdig anhört, aber ich möchte als Vorbereitungsmaßnahme keine Reha machen. Meine jetzige Erwerbsminderungsrente läuft noch etwa ein halbes Jahr. Eine neue Beantragung möchte ich auch nicht stellen. Nun zu meinen Fragen : 1. Welche Optionen habe ich? 2. Kann ich bei der Rentenversicherung jetzt einfach eine Wiedereingliederung beantragen? -Ich meine einfach einen Stufenplan a‘ la „Hamburger Modell“ vom Hausarzt einreichen? 3. Oder soll ich einen LTA Antrag stellen, wobei dieser ja auch letztlich ein Antrag auf Rente ist, wenn die Wiedereingliederung scheitern sollte. 4. Wie lang sind die Vorlaufzeiten, wenn der Antrag gestellt wurde? 5. Soll ich den Betriebsarzt meines Arbeitgebers informieren? Besten Dank SG Mojo

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine stufenweise Wiedereingliederung zu Lasten des Rentenversicherungsträgers ist nur möglich, wenn dieser auch Kostenträger der vorangegangenen Leistung war und die Wiedereingliederung im Zusammenhang mit dieser Leistung eingeleitet wird (also z.B. einer vorangegangenen medizinischen Reha-Maßnahme durch Ihren Rentenversicherungsträger).

Da in Ihrem Fall eine solche Leistung nicht vorangegangen ist, kann eine stufenweise Wiedereingliederung durch die Rentenversicherung nicht erfolgen.

Wenn Sie Unterstützung auf beruflicher Ebene erwarten, empfehlen wir Ihnen, einen Antrag auf LTA zu stellen. Sollten LTA durch die DRV befürwortet werden, könnten Sie mit dem/der zuständigen Rehafachberater/-in die Situationen besprechen und nach Lösungen suchen.

Zu den Vorlaufzeiten können wir hier im Forum leider keine Aussage treffen.

Ob Sie den Betriebsarzt einschalten, liegt in Ihrem eigenen Ermessen.

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10 Antworten

KSCam 11.01.2018 | 17:39
Wenn Sie sich so fit fühlen, dass Sie erbsthaft erwägen in einem halben Jahr keine Verlängerung der EM Rente zu beantragen, schlage ich Ihnen folgendes vor: Loten Sie mit dem Arbeitgeber die Möglichkeit aus (sofort) zunächst stundenweise zu arbeiten, z.B. im Minijob. Das teilen Sie der DRV mit und die wird wohl die Rente weiterzahlen - eine zusätzliche Eingliederung oder finanzielle Leistung bräuchten Sie da nicht, Sie hätten ja Rente + Lohn aus dem Minijob. Nach dem halben Jahr sehen Sie dann ob Ihnen die Realität auf dem Arbeitsmarkt bekommt. Wenn ja steigern Sie das Arbeiten (und stellen keinen Verlängerungsantrag). Wenn nein - weil selbst der Minijob zu anstrengend ist - müssen Sie das Arbeiten momentan wohl vergessen und weiter Rente beantragen. Bei dieser Lösung könnte man das "ganze LTA Antrags Gedöhns - sein lassen und viel nerven sparen. Natürlich können Sie auch LTA beantragen - bis das aber geklärt ist kann es dauern und möglicherweise sehr bürokratisch werden.
Mojoam 12.01.2018 | 13:21
Das verstehe einer wer will. Ja Minijob klingt gut. Mal schauen was mein Arbeitgeber dazu sagt. Ist aber doch erheblich weniger, als wenn ich wieder normal arbeiten würde. Außerdem klingt das irgendwie nach beschiss. Und eine Wiedereingliederung darf ich ohne Reha nicht machen ? Die Statuten könnten schon ein wenig flexibler sein, schließlich liege ich dann ja keinen mehr auf der Tasche. Also bin ich gezwungen LTA zu stellen......ok.....und letztlich einen Antrag auf Rente. Na ja. Will nicht meckern. Man hat mich ja die drei Jahre über Wasser gehalten.
KSCam 12.01.2018 | 16:16
Beschiss sehe ich da keinen. Wenn Sie neben der vollen Rente einen Minijob machen und für die geleisteten Stunden vom AG zusätzliches Geld bekommen - wo bescheißt Sie da jemand? Und ob das Ding nun Wiedereingliederung heißt oder Sie im Minijob Ihre Grenzen zunächst stundenweise austesten - ist Jacke wie Hose, oder? Sobald Sie wieder die alte Arbeit machen können, kriegen Sie den vollen Lohn. Auch da werden Sie nicht beschissen. Und wenn es nicht klappt gibts die Rente weiter, wieder kein Beschiss. Hört sich verdammt nach Jammern an - oder Sie kapieren es halt nicht. Schönes WE
KSCam 12.01.2018 | 16:18
Beschiss sehe ich da keinen. Wenn Sie neben der vollen Rente einen Minijob machen und für die geleisteten Stunden vom AG zusätzliches Geld bekommen - wo bescheißt Sie da jemand? Und ob das Ding nun Wiedereingliederung heißt oder Sie im Minijob Ihre Grenzen zunächst stundenweise austesten - ist Jacke wie Hose, oder? Sobald Sie wieder die alte Arbeit machen können, kriegen Sie den vollen Lohn. Auch da werden Sie nicht beschissen. Und wenn es nicht klappt gibts die Rente weiter, wieder kein Beschiss. Hört sich verdammt nach Jammern an - oder Sie kapieren es halt nicht. Schönes WE
Mojoam 12.01.2018 | 22:13
An dieser Stelle möchte ich mich für die Nützlichen und weniger qualifizierten Bemerkungen bedanken. Ich werde daraus meine Schlüsse ziehen. PS: Jammern?.....wenn Sie wüssten. SG Mojo
Themaverfolgungam 16.04.2018 | 17:05
Dieser Tread ist geschlossen bzw. wird geschlossen.
Themaverfehlungam 16.04.2018 | 17:02
Das Thema war doch volle EM Rente und Widereingliederung, wäre besser wissen auszutauschen über das Thema als bla bla. Ist doch eine klare Fragestellung oder?
=//=am 17.04.2018 | 12:55
Da es eine Stufenweise Wiedereingliederung über die DRV nur unter bestimmten Bedingungen gibt und diese bei Ihnen nicht zutreffen, beantragen Sie doch einfach das "Hamburger Modell" bei Ihrer Krankenkasse. Von dort wird man Ihnen die gesetzlichen Vorschriften schon mitteilen. Es gibt nun mal gesetzliche Vorschriften, über die sich kein Mitarbeiter der DRV oder der KK oder ein Forumsteilnehmer hinwegsetzen kann! Also bitte schön, immer gelassen bleiben. Aber ich muss dem Beitrag von @KSC voll zustimmen, auch wenn er Ihnen nicht passt. Es gibt einige EM-Rentner, die meinen, nach einer Wiedereingliederung wieder voll arbeiten zu können. Leider geht das oftmals schief, weil sie sich und ihre Arbeitsfähigkeiten überbewerten.
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