Ich erhalte die volle E-Rente, ich gehe einem Minijob an drei Tagen in der Woche mit weiger als zwei Stunden/tgl. nach. Jetzt könnte ich zusätzlich in der Woche an zwei Tagen mit jeweils 2,5 Std. af Honorabasis ausüben. Meine Frage nun: ist diese Konstellation möglich ohne die Erwerbsminderungsrente zu gefärden.
Schreiben Sie Ihre zuständige DRV mit genau diesen Angaben an und lassen Sie sich das bestätigen. Hier kann das keiner rechtsverbindlich beantworten, da es nicht nur um Stunden/Geld geht, sondern auch was Sie überhaupt an Restleistung können.
Hallo HoJa,
ich kann mich der Antwort von @Schon Wieder anschließen. Die Frage, ob Sie weiterhin voll erwerbsgemindert sind, hängt von Ihrer tatsächlichen Erwerbsfähigkeit bzw. den tatsächlichen gesundheitlichen Einschränkungen ab. Dieses medizinische Leistungsbild kann nicht einfach anhand der Stundenzahl einer ausgeübten Tätigkeit bestimmt werden.
Ob Sie auch in Zukunft weiterhin voll erwerbsgemindert sind und Anspruch auf Rente haben werden, kann Ihnen hier im Forum niemand sagen. Mit einer Prüfung Ihres Leistungsvermögens durch die Rentenversicherung müssen Sie jederzeit rechnen - unabhängig von etwaigen Tätigkeiten.
Man kann hier lediglich die Aussage treffen, dass der Leistungsumfang der Tätigkeiten nicht dem Leistungsbild bei einer vollen Erwerbsminderung (regelmäßig unter 3 Stunden täglich) widerspricht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung