Hallo Kimbell,
aufgrund Ihrer Schilderung empfiehlt es sich, ein Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle zur Abklärung Ihrer Möglichkeiten (hinzuverdiensttechnisch) in Anspruch zu nehmen. Mit diesen Informationen vereinbaren Sie anschließend einen Termin bei dem das ALG II zahlenden Träger, um abzuklären, in welcher Höhe eventuelle Anrechnungen erfolgen.