Guten Morgen,
nachdem ich vor einigen Tagen bereits eine Frage an dieses Forum gestellt habe, möchte ich nun eine andere Frage an euch richten:
Meine Arbeitsmarktrente wurde, wie ich bereits mitgeteilt hatte, auf meinen Antrag hin, in eine Dauerrente bis zur Regelaltersrente bis 2029 umgewandelt.
Ich habe einen GdB von 50.
Worin liegt der Unterschied, ob ich nun die Rente für Schwerbehinderte oder die Regelaltersrente beziehe?
Außerdem möchte ich in Erfahrung bringen, ob ich die Rente für Schwerbehinderte möglicherweise zeitnah (2024) beantragen kann (muss).
Ina
Dankbar bin ich für sinnvolle, informative Antworten.
Antworten oder Meinungen von den bekannten Trollen in diesem Forum lese ich mit einem müden Lächeln, werde mich aber nicht mehr zu einem Kommentar hinreißen lassen!