Die Berechnung der Zurechnungszeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum 60. Lebensjahr ist eine komplizierte Berechnung. Natürlich sind die selbst durch Beiträge " erwirtschafteten " Rentenpunlten Ausgansgpunkt der ganzen Berechnung. Je weniger Rentenpunkte man selbst zum Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung erworben hat , um so niedriger fallen natürlich dann auch die Rentenpunkte für die Zurechnungszeit aus. Diese werden ja grob gesagt aus dem Duchschnitt der selbst erworbenen Rentenpunkte berechnet.
NACH der EM- Rente noch erworbene neue Rentenpunkte durch ein beitragspflichtiges Beschäftigungsverhältnis würden sich - wenn überhaupt - erst bei Umwandlung der EM - in die Altersrente finanziell bemerkkbar machen. In den mesiten Fällen jedoch ist de spätere Altersrente eben nicht höher als die EM-Rente, weil die neu erworbenen Rentenpunkte nicht einfach drauf gerechnet werden, sondern mit denen der Zurechnungszeit quasi verrechnet werden. Und nur wenn dann noch Punkte übrig bleiben um es mal salopp und einfach zu formulieren würden diese dann auch die Altersrente erhöhen.
Hier Infos zur Berechnung der Zurechnungszeit bei der EM-Rente :
http://www.rententips.de/rententips/grv/em/06.php