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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminerung nach der Schule/Studium

von Krendor07.01.2012 | 22:52
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wie hoch ist denn die volle Erwerbsminderungsrente mit 24 Jahren direkt nach der Schule/dem Studium inkl. Behinderung GdB 100 mit Merkzeichen G, B und H? Man hätte ja kein richtiges Gehalt gehabt, oder? Wie ist das in einer Ehe? Bekommt man die Rente, obwohl der Partner ein Gehalt hat? Viele Grüße Krendor

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Krendor,

wir empfehlen Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch. In diesem können Sie ihre individuelle Situation schildern und wir können Ihnen die wechselseitigen Beziehungen zwischen Rentenansprüchen und anspruchsbegründenden Sachverhalten sowie die Berechnung der Rente näher erläutern. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link „Service/Beratungsstellen“ finden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Markusam 08.01.2012 | 00:02
0,00 EUR, wenn Sie keine Pflichtbeiträge in die gesetzliche RV eingezahlt haben. Sollten Sie Beiträge gezahlt haben, dann gehen Sie zur nächsten Beratungsstelle. Wer keine Beiträge einzahlt, kann grds. keine Leistungen von der gRV verlangen! Für diesen Personenkreis gibt es - wenn man bedürftig ist - Arbeitslosengeld II vom Jobcenter oder Grundsicherung vom Grundsicherungsträger.
Krämersam 08.01.2012 | 09:16
Die EM-Rente wird NICHT gekürzt wenn der Ehepartner einen Job hat oder sonstige Einnahmen wie z.b. Miete etc. bezieht. " Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, umgangssprachlich auch 400-Euro-Minijob genannt, zahlen Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent bzw. 5 Prozent bei Minijobs in Privathaushalten. Im Verhältnis zum normalerweise zu zahlenden vollen Rentenversicherungsbeitrag erwerben die Arbeitnehmer hierdurch jeweils nur geringere Rentenansprüche und Wartezeitmonate. Durch die so genannte Aufstockung haben Minijobber die Möglichkeit, sich mit relativ geringem finanziellem Aufwand höhere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern. Hierfür zahlt der Minijobber zu dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers im gewerblichen Bereich die Differenz zum vollen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 19,9 Prozent, also 4,9 Prozent, und im Privathaushalt entsprechend 14,9 Prozent hinzu. Aufgrund der Aufstockung auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag wird das Arbeitsentgelt in voller Höhe bei der Berechnung der Rente berücksichtigt. Außerdem wird die Beschäftigungsdauer in vollem Umfang auf die Wartezeit angerechnet, die Voraussetzung für die Gewährung von Rehaleistungen und Renten ist. "
Krendoram 08.01.2012 | 00:13
Demnach zählen die angerechneten Jahre in der Schule/dem Studium nach dem 17. Lebensjahr nicht zu den Pflichtbeiträgen, richtig? Wird die Erwerbsunfähigkeitsrente gekürzt, wenn ein Ehepartner einen Job hat? Oder ist das an einen bestimmten Betrag gebunden? Zählen die Abgaben an die Sozialversicherungen geringfügig entlohnter Beschäftigter nach §8 Absatz 1 Nr. 1 SGB IV zu den Pflichtbeiträgen? Gruß Krendor
Krendoram 08.01.2012 | 12:09
Vielen Dank! Jetzt habe ich mich gerade etwas in die Berechnung der Höhe der Rente eingelesen. Mit nur einem Jahr Minijob hat man nicht besonders viel Rentenpunkte. Allerdings habe ich gelesen, dass in dem Fall gerechnet wird, als hätte man bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet, sofern man voll Erwerbsunfähig ist. Aber wie viele Rentenpunkte werden für jedes Jahr angerechnet? Ein fixer Wert? Letztes Einkommen? Durchschnitt des Rentenwertes aller bisherigen Jahre?
Krämersam 08.01.2012 | 13:37
Die Berechnung der Zurechnungszeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum 60. Lebensjahr ist eine komplizierte Berechnung. Natürlich sind die selbst durch Beiträge " erwirtschafteten " Rentenpunlten Ausgansgpunkt der ganzen Berechnung. Je weniger Rentenpunkte man selbst zum Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung erworben hat , um so niedriger fallen natürlich dann auch die Rentenpunkte für die Zurechnungszeit aus. Diese werden ja grob gesagt aus dem Duchschnitt der selbst erworbenen Rentenpunkte berechnet. NACH der EM- Rente noch erworbene neue Rentenpunkte durch ein beitragspflichtiges Beschäftigungsverhältnis würden sich - wenn überhaupt - erst bei Umwandlung der EM - in die Altersrente finanziell bemerkkbar machen. In den mesiten Fällen jedoch ist de spätere Altersrente eben nicht höher als die EM-Rente, weil die neu erworbenen Rentenpunkte nicht einfach drauf gerechnet werden, sondern mit denen der Zurechnungszeit quasi verrechnet werden. Und nur wenn dann noch Punkte übrig bleiben um es mal salopp und einfach zu formulieren würden diese dann auch die Altersrente erhöhen. Hier Infos zur Berechnung der Zurechnungszeit bei der EM-Rente : http://www.rententips.de/rententips/grv/em/06.php
Krendoram 08.01.2012 | 13:56
Kann man die volle Erwerbsminderung und die damit verbundene Zuschusszeit auch rückwirkend bekommen, wenn ärztlich belegt ist, dass z.B. seit der Geburt diese vorliegt? Ich weiss nur, dass man die Rente 3 Monate rückwirkend bekommen kann. Wären dann die 0,75 Rentenpunkte aus der Schule/dem Studium der Durchschnitt?
Krendoram 08.01.2012 | 14:10
Danke für die Geduld und die Antworten. Mir ging es in erster Linie um den theoretischen Teil. Ich wünsche noch einen schönen Sonntag und viele Grüße Krendor
Krämersam 08.01.2012 | 14:03
Ja, das ist - unter bestimmten Voraussetzungen - auch möglich. Sie sollten sich dringend rentenrechtlich vernünftig mal beraten lassen. Nehmen Sie ihre ganzen Unterlagen und sucher sie eine Beratungsstelle der Rentenversicherung in ihrer Nähe auf. Anderes kann man ihnen nicht wirklich raten wenn man nicht alle Fakten in IHREM Fall genauestens kennt. http://sozialversicherung-kompetent.de/20090131207/rentenversich…
Krendoram 12.01.2012 | 23:16
Nein, keine Übungsaufgaben. Ich studiere Informatik. :-)
Hannaam 12.01.2012 | 22:49
Übungsaufgaben für eine Klausur?
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