Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

volle erwerbsmrente unbefristet ausland

von tanja bay23.11.2011 | 12:12
2010 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
würde ich meine volle, unbegristete erwerbsminderungsrente auch bekommen, wenn ich mich vorwiegend in ägypten aufhalte ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Erbringung von Rentenleistungen in Staaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen vereinbart hat (dazu gehört auch Ägypten) ist nach den Vorschriften über die Leistungen ins Ausland (§110 ff. SGB VI) grundsätzlich möglich. Die Höhe der Rente ist im wesentlichen von der Staatsangehörigkeit des Berechtigten abhängig. Darüber hinaus bestehen generell einschränkende Regelungen bei der Berücksichtigung von Zeiten in der Auslandsrente, die außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt wurden.

Sofern bei einem Auslandsaufenthalt eine andere Staatsangehörigkeit als die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU- Mitgliedstaates oder der Schweiz angenommen wird, können nach den Vorschriften der §§ 110 ff SGBVI für die Berechnung der Auslandsrente nur 70% der Entgeltpunkte für die in der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegten Beitragszeiten berücksichtigt werden. Nach § 111 Absatz 2 SGB VI ist die Zahlung eines Beitragszuschusses zur Krankenversicherung bei einem gewöhnlichen Aufenthalt in Ägypten nicht möglich. Sie müßten daher für Ihren Krankenversicherungsschutz selbst sorgen. Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit kann nach § 112 SGB VI ins Ausland nur gezahlt werden, wenn Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, d.h. ausschließlich auf dem Gesundheitszustand beruht. Wir empfehlen Ihnen sich rechtzeitig vor einem eventuellen Verzug mit dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und sich in Ihrem konkreten Fall entsprechend beraten zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

april_am 23.11.2011 | 14:03
Es kommt darauf an, ob die Rente allein aus medizinischen Gründen gezahlt wird oder ob sie gezahlt wird, weil der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist. Die Rente, die sich auf den Arbeitsmarkt bezieht, wird nach § 112 SGB VI dann nur noch als Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt. Ab Seite 34 dieser Broschüre findest du weitere Informationen zur Rentenzahlung ins Ausland: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/conte… Um keine Überraschungen zu erleben, solltest du diese Frage direkt mit deiner Rentenversicherung klären. Viele Grüße april_
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026