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Experten-Antwort

Volle Erwerbsm.rente und stiller Teilhaber möglich?

von ramona26.02.2013 | 16:07
1734 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag Experten? Mich würde folgendes interessieren. Ich bekomme eine volle Erw.mind.Rente auf Zeit. Danach wohl nur noch eine teilw.! (vermute ich) Nun könnte ich als stiller Teilhaber ein kleines Backcafe betreiben. Ich würde also dort nicht arbeiten, sondern dies nur finanzieren.(zumindest solange die volle EMR läuft). Sollte ich dann eine teilw. erhalten, für max. 30h die Woche. Anfangs wird wohl kein Gewinn anfallen. Falls doch, würde ich meinen Anteil ins Geschäft investieren. Darf ich das so machen? Zeit und zuverdienst hätte ich doch eingehalten? Dankeschön

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es käme darauf an, inwieweit Sie nachweisen können, dass Sie dort nicht selbständig tätig sind, sondern lediglich den Betrieb finanzieren und ob/dass Sie tatsächlich die Hinzuverdienstgrenze einhalten. Ich empfehle Ihnen daher ein pers. Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

ramonaam 27.02.2013 | 11:32
Danke für die Nachricht. Aber es muß doch öfters vorkommen, dass jemand welcher eine volle EMR bekommt, sich einen Zuverdienst über diesen Weg der stillen Teilhabe erwirtschaftet!
...am 27.02.2013 | 17:55
Und genau darauf kommt es gar nicht an! Wenn das Finanzamt die Einnahmen als Einnahmen aus Gewerbebetrieb versteuert, dann ist das Hinzuverdienst. Dabei ist es dann vollkommen egal, ob die Betroffenen selbst mitarbeiten oder nicht! Es kommt dann ausschließlich darauf an, ob die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden oder nicht!
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