Es käme darauf an, inwieweit Sie nachweisen können, dass Sie dort nicht selbständig tätig sind, sondern lediglich den Betrieb finanzieren und ob/dass Sie tatsächlich die Hinzuverdienstgrenze einhalten. Ich empfehle Ihnen daher ein pers. Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.