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Experten-Antwort

Volle Erwerbsm.rente.Kein Minijob! Selbständigkeit möglich?

von susisum22.06.2013 | 09:35
1270 Ansichten
2 Antworten

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Halli hallo! Bitte gebt mir doch Tips, ob meine Überlegung sinnvoll ist bzw. überhaupt nicht möglich ist! Also, ich erhalten -wie soviele hier- eine volle Erwerbsminderungsrente als sogennante Arbeitsmarktrente. Einen Minijob finde ich einfach nicht, um max. 450 euro pro Monat hinzuverdienen. Nun überlege ich, eine Selbständigkeit anzumelden. Ich würde eine Tätigkeit anmelden, welche mich körperlich und zeitlich (unter 3 STunden) hindert. Und die Hinzuverdienstgrenze würde ich auch einhalten. Ich würde ein Wohnmobil vermieten wollen. Diesen habe ich schon lange gekauft, und könnte diesen vermieten. Körperlich kein Prolem, zeitlich auch nicht. Und die Grenze von 450Euro könnte ich ja leicht einhalten. Wer kann mir hier bitte sagen, ob dies eine Möglichkeit wäre etwas hinzuverdienen? Möchte natürlich nicht Gefahr laufen, dass der Rententräger mir die Rente streicht oder kürzt wenn er von meiner Selbständigkeit erfährt (ich melde dies natürlich). Doch anderweitigen Miniob finde ich einfach nicht... Vielen lieben Dank an Alle!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.06.2013 | 11:25

Generell gilt zwar die Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 450 € bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auch bei Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit

Die Höhe Ihres Verdienstes hat aber nicht nur Einfluss auf die Rentenhöhe. Unter Umständen kann Ihre Rente sogar ganz entfallen.

Das gilt zum Beispiel, wenn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht ausschließlich wegen Ihres Gesundheitszustandes gezahlt wird, sondern auch die Verhältnisse des Arbeitsmarktes berücksichtigt wurden. Denn der Rentenversicherungsträger könnte die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit zum Anlass nehmen, das weitere Vorliegen der Erwerbsminderung zu überprüfen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger bzw. der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle

1 Antworten

Sagelam 22.06.2013 | 10:27
Auch ein Hinzuverdienst aus einer Selbständigen Tätigkeit ist bis zu dieser Grenze von 450€ völlig rentenunschädlich.
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