Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGenerell gilt zwar die Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 450 € bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auch bei Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit
Die Höhe Ihres Verdienstes hat aber nicht nur Einfluss auf die Rentenhöhe. Unter Umständen kann Ihre Rente sogar ganz entfallen.
Das gilt zum Beispiel, wenn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht ausschließlich wegen Ihres Gesundheitszustandes gezahlt wird, sondern auch die Verhältnisse des Arbeitsmarktes berücksichtigt wurden. Denn der Rentenversicherungsträger könnte die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit zum Anlass nehmen, das weitere Vorliegen der Erwerbsminderung zu überprüfen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger bzw. der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle
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