Volle Erwerbsrente

von
Maiki13

Meine Rente reicht nicht aus den Lebensunterhalt zu unterhalten.Was kann ich noch machen um nicht betteln zu gehn?Na wenn man krank ist wird doppelt bestraft u.denke manchmal an Selbstmord.Einerseitz soll man keine Körperlich Arbeit mehr ausüben u.andere seite muss man doch leben?Fage:Hab zwei Herzinfakte u.vieles mehr u.kann ich eine Reha bekommen von lva wegen Nerven o.muss ich Krankenkasse frage?.Auf eine Antwort würde ich mich freuen.

von
Alltagsbegleiter

Wenn eine Rente das Existenzminimum nicht deckt, gibt es die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen oder beim Sozialamt einen Antrag auf Grundsicherung nach SGB XII zu stellen.

Allerdings darf bei Zweiterem Ihr Erspartes (inklusive Wertgegenstände, wie Gemälde etc.) eine Höhe von 2600,- Euro nicht übersteigen.

Die Berechnung des Bedarfes nach SGB XII ist wie folgt:

Der monatliche Regelsatz für Alleinstehende beträgt zurzeit 374,- Euro.
Dazu kommen angemessene Kosten der Unterkunft.

Als angemessen gilt für eine allein stehende Person eine Wohnungsgröße von 45qm bis 50qm (bei Rollstuhlnutzung bis 55qm), die Anerkennung der Höhe der Kosten wird regional unterschiedlich gehandhabt (ca 300,- Euro bis ca 400,- Euro warm, inklusiv Nebenkosten).

Bei vorhandenem Merkzeichen G wird ein Mehrbedarf von 63,- Euro addiert.

Sollten Sie nicht Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner sein, wird der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ebenfalls übernommen.

Sollte Ihre Nettorente unterhalb von 670,- Euro liegen, sollten Sie daran denken, einen Antrag auf Grundsicherung nach SGB XII zu stellen. Ihre Rente wird dann auf den, vom Sozialamt als Bedarf errechneten, Betrag aufgestockt.

Bei Geldgeschenken von Dritten werden allerdings entsprechend Leistungen nach SGB XII einbehalten.

von
Anne

Wer wird so dumm sein und ev. Geldgeschenke melden.

von
Schade

Eine Reha können Sie als EM Rentner nur bekommen, wenn die Aussicht besteht, dass die Rente nach der Reha wegfallen kann, weil Sie wieder erwerbsfähig sind.

So gesehen ist bei EM rentnern in aller Regel die Krankenkasse für die Reha zuständig.

Und wenn die Rente zum Leben nicht reicht, gibt es Grundsicherung oder Sozialhilfe.
Alternativ können Sie sich um einen 400 € Job kümmern oder halt sonstwie zu Geld kommen (Erbe, reiche Heirat, Lottogewinn, etc.).
Alternativ müsste man sich halt einschränken....

von
Bumblebee

Hallo Maiki

Sie können sehr wohl eine Reha bekommen diese aber eher über die Krankenkasse. Diese ist daran interresiert das ihr Gesundheitszustand stabiel bleibt.

Wie schon zuvor geschrieben können sie Wohngeld oder Grundsicherung erhalten.

Wenn Möglich könnten sie ein 400€ job aufnehmen dabei beachten unter 3 Stunden täglich und unter 15 Std Wöchentlich.

von
Maiki13

Ja habe eine Fahrerstelle 350 Euro angenommen.Wenn dieser blöder Abschlag 400.Euro nicht gewesen wäre.Man muss sich überlegen die Rente abgeben u.wieder Vollzeit Brummi fahren bis was passiert.
Was soll das mit dem scheiss Abschlag u.trifft nur die kleine Rente haben.

Bis dann u.werdet nur nicht krank

von
Force

Und nicht vergessen, mit jeder Banane die Sie in Deutschland kaufen, finanzieren Sie über die Steuer die Bundesschmarotzer.

UNS GETS DOCH GUT !!!!!!!!!!

Force

von
Maiki13

Na hoffe Herr Force bin ich nicht damit gemeint.Ich würde jede Stelle annehmen die mehr bringt als 350 Euro.Hatte vorher Accord gearbeitet bis ich mit 34 J.zwei Herzinfarkte bekam u.damit komme ich heute noch nicht klar usw.Meine Meinung sollte man mehr verdienen können als 400 Euro o.soviel das man über den Tag kommt.Kenne viele die genug bekommen u.sind nicht krank.

von
Force

Nein Maiki, Sie habe ich damit gemeint.
Lassen Sie sich nicht kaputt machen.

Force

Experten-Antwort

Hallo Maiki 13 ,

sofern Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer beziehen, stellen wir Ihnen anheim ein Antrag auf Grundsicherungsleistungen bei Ihrer Stadt- bzw. Kreisverwaltung zu stellen. Diese wird dann Ihre individuelle Bedürftigkeitsgrenze errechnen. Sollten Ihre Gesamteinkünfte (Rente plus Minijob) unter diesem Grenzbetrag liegen, könnte aufstockend eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) gezahlt werden.

Bezüglich einer medizinischen Rehabilitationmaßnahme wäre eine Antragstellung über den Rentenversicherungsträger nur sinnvoll, wenn die Berentung auf Zeit erfolgt ist.

Ansonsten empfiehlt es sich den Reha-Antrag direkt bei Ihrer Krankenkasse zu stellen.

von
Maiki13

Danke für die Antwort u.gehe dann mal zur Krankenkasse.Bin im moment fix u.fertig mit den Nerven u.kann einfach nicht akzeptieren die Herzinfarkte mit 34.J gehabt haben.Kann kommt auch noch das Geld dazu.Frage: kann die Krankenkasse verweigern u.sagen das ich schon 2mal 10 Wochen in Kur war wegen Nerven u.hab dafür die rente bekommen?

Danke trotzdem nochmal an die Experten

von
Alltagsbegleiter

Natürlich gibt es keine Garantie, dass der medizinische Dienst der Krankenversicherung die Erfolgsaussichten einer Rehabilitationsmaßnahme positiv beurteilt.

Es könnte helfen, wenn Ihre behandelnden Ärzte zum jetzigen Zeitpunkt dringend zu einer Reha raten.

von
Maiki13

Bitte es eilt.....hätte gerne mal vom Experten einen Rat.Bekommt wirklich die LVA etwas mit o.bescheid das die Krankenkasse mich gerne in Kur schicken will.Na an meine Krankheiten ändert sich da nicht dran.

Wünsche noch ein schönes We.

von
Maiki13

Bitte es eilt.....hätte gerne mal vom Experten einen Rat.Bekommt wirklich die LVA etwas mit o.bescheid das die Krankenkasse mich gerne in Kur schicken will.Na an meine Krankheiten ändert sich da nicht dran.

Wünsche noch ein schönes We.

Experten-Antwort

Hallo,

da wir Ihre persönliche Situation nur sehr grob kennen, ist es hier im Forum nicht so leicht, Ihnen alle richtigen Tipps zu geben, die Ihnen weiterhelfen können. Den Tipp mit der Krankenkasse haben Sie ja bereits beherzigt.
Machen Sie doch noch gleichzeitig einen Termin bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers. Dort kann man Sie gezielter beraten - und bestimmt ist da auch der eine oder andere Tipp dabei, wie man Ihre Situation wieder geregelt bekommt.

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