Hallo Maiki 13 ,
sofern Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer beziehen, stellen wir Ihnen anheim ein Antrag auf Grundsicherungsleistungen bei Ihrer Stadt- bzw. Kreisverwaltung zu stellen. Diese wird dann Ihre individuelle Bedürftigkeitsgrenze errechnen. Sollten Ihre Gesamteinkünfte (Rente plus Minijob) unter diesem Grenzbetrag liegen, könnte aufstockend eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) gezahlt werden.
Bezüglich einer medizinischen Rehabilitationmaßnahme wäre eine Antragstellung über den Rentenversicherungsträger nur sinnvoll, wenn die Berentung auf Zeit erfolgt ist.
Ansonsten empfiehlt es sich den Reha-Antrag direkt bei Ihrer Krankenkasse zu stellen.