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Experten-Antwort

Volle Erwerbsunfähigkeisrente - Antritt einer halben Stelle

von EU-Rente11.09.2012 | 01:50
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4 Antworten

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Entschuldigt meinen doppelten Eintrag, der erste ist leider unleserlich. Hallo Forumsteilnehmer, ich erhalte die unbefristete volle Erwerbsunfähigkeitsrente (volle EU-Rente). Nun habe ich eine auf ein Jahr befristete halbe Stelle (19,35 Std.) an meiner Uni angeboten bekommen und ich bin am Überlegen, ob ich diese Stelle annehmen soll. Ich möchte gerne langsam versuchen, wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen, daher eignet sich die halbe Stelle ganz gut, um es auszuprobieren. Meine wichtigste Frage zuerst: Falls mir nach einem Jahr (also ich würde die befristete Stelle bis zum Ende erledigen) bewusst wird, dass mir das doch zuviel ist, erhalte ich meine unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente uneingeschränkt ab dem Zeitpunkt an dem die halbe Stele endet, wieder? Denn bei einer halben Stelle, würde ich mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten und somit meine volle Erwerbsunfähigkeitsrente zum Zeitpunkt des Antritts der halben Stelle verlieren, das ist ja soweit richtig? Ist die volle EU-Rente dann "außer Kraft" gesetzt (ruht sie?), oder findet nach Beendigung der halben Stelle eine erneute Überprüfung statt? Ich frage deshalb, weil ich natürlich das Risiko im Vorfeld abschätzen möchte, ob ich es riskieren soll, eine Stelle anzunehmen. Im Übrigen ist die Stelle als werkstudentische Tätigkeit deklariert, wird aber nach TVöD bezahlt. Eine letzte wichtige Frage hätte ich noch: Ist es nicht so, dass man die halbe Rente noch behält Halbe Arbeitskraft, halbe Rente, S. 14 Broschüre der RV) wenn man eine halbe Stelle antritt? Ich habe mir die Broschüre der RV durchgelesen, doch teilweise ist mir nicht alles klar. Vor allem, wie berechnet man die halbe Rente? So ist in der Broschüre eine Tabelle abgebildet, auf welcher steht, wie viel Rente man noch erhält, abhängig vom Durchschnittsverdienst. Doch beginnt die Berechnung erst bei 25 Versicherungsjahren (ich habe keine 25 Versicherungsjahre eingezahlt) und dann frage ich mich, ob die halben Rentenbeträge Netto oder Brutto sind? Für Antworten bedanke ich mich im Voraus. Die Broschüre ist hier zu finden: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die teilweise Erwerbsminderungsrente ist halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Wenn Sie die Beschäftigung aufnehmen, wird Ihr Rentenversicherungsträger prüfen, ob Sie weiterhin erwerbsgemindert sind. Die Rente kann wegfallen oder als teilweise oder volle EM-Rente weitergezahlt werden, wobei hier immer die Hinzuverdienstgrenzen zu beachten sind. Angenommen Sie erhalten nur noch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und stellen nach einigen Monaten fest, dass Sie der Beschäftigung nicht gewachsen sind, können Sie jederzeit wieder die Umwandlung in die volle Erwerbsminderungsrente beantragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

???am 11.09.2012 | 08:32
Wenn sie diese Stelle antreten, ist nur eines sicher: Ihre Erwerbsfähigkeit wird von der DRV überprüft. Von dem Ergebnis ist dann das wietere Geschehen abhängig. Von " volle Erwebsminderung liegt weiter vor, das Einkommen wird auf die Rente angerechnet" bis zu "nicht mehr erwerbsgemindert, die Rente wird entzogen" ist da alles drin. Eine halbe Erwerbsminderungsrente ist einfach die Hälfte Ihrer vollen Erwerbsminderungsrente. Wenn Sie sich entschließen, es mit dieser Teilzei-Stelle zu versuchen, würde ich mich vorher über die Einkommensgrenzen von der DRV beraten lassen.
EU-Renteam 11.09.2012 | 09:27
Zitat von ??? anzeigenausblenden
Vielen Dank. Ich werde mich zusätzlich such msl bei denen informieren, die die gleiche Krankheit wie ich haben. Wir erhalten nämlich alle die volle ErwerbsUNFÄHIGKEITSrente (sie unterscheidet sich wohl von der Erwerbsminderungsrente) und einige arbeiten Teilzeit, können aber wieder die volle Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten, wenn nicht mehr arbeiten können.
Jockelam 11.09.2012 | 09:34
....dann Sie vermutlich eine EU-rente nach altem Recht (also schon recht lange ?!). Grundsätzlich wird Ihr Verdienst auf die Rente angerechnet, die Rente kann dann dadurch gemindert werden. Sie können aber davon ausgehen, dass Ihr Gesundheitszustand trotzdem überprüft wird. Die Tatsache, dass Sie einige Personen mit gleicher Erkrankung kennen, die "auch alle die volle Erwerbsunfähigkeitsrente" bekommen, ist kein Kriterium, dass es bei Ihnen auch so sein wird !
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