Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Volle erwerbsunfähigkeitsrente Verdienst über 450 Euro

von Brigitte Braun05.07.2016 | 19:20
1231 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin 61 Jahre alt. bezieh seit 2002 eine Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit. Ich habe bisher 400 Euro pro Monat verdient. Meine Arbeitszeit pro Tag, 2,5 Sunden bleibt gleich, ich aber werde mehr verdienen. Mein verdienst wird bei ca. 500-600 Euro liegen, bei 2,5 Std. täglich bzw. 12,5 Stunden wöchentlich. Verliere ich dadurch meine Rente? Ich will und kann auf den Job nicht verzichten. Ich bin hochqualifiziert und möchte nicht für einen zu geringen Lohn arbeiten, was ich seither schon getan habe. Durch den höheren Verdienst würde mich sogar eine gesetzl. Krankenkasse wieder aufnehmen, was ein weiterer Vorteil für mich wäre.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Brigitte Braun,

bei einem Rentenbeginn ab 2001 handelt es sich um eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Liegt der Hinzuverdienst über 450 €, ist zu prüfen, ob die Rente als Teilrente in Höhe von 3/4 zu zahlen ist. Die Mindesthinzuverdienstgrenze für die Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von 3/4 liegt bei 740,78 €. Bei einem Brutto-Verdienst von 500 - 600 € ist diese Grenze eingehalten. Zu zahlen ist eine Teilrente in Höhe von 3/4.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Nahlaam 05.07.2016 | 19:59
Sie sollten in Ihrem Rentenbescheid Hinzuverdienstgrenzen haben, die bei Überschreiten der 450 € zum Greifen kommen. Da können Sie dann entnehmen, zu wie viel Ihre Rente dann ausgezahlt wird (1/3, 1/2 bzw. 3/4). Diese Hinzuverdienstgrenzen werden durch den Rentenversicherungsträger individuell berechnet. Haben Sie keine Angaben dazu, dann müssen Sie diese bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen.
W*lfgangam 05.07.2016 | 20:25
Hallo Brigitte Braun, finanziell gesehen fallen Sie ab. Die EU-Rente geht in eine BU-Rente (2/3 der EU-Rente) über, zudem werden Sie sozialversicherungspflichtig zu allen Zweigen der Sozialversicherung. Steuern sind wohl das geringe Problem, wobei der Midi-Job dann auf die steuerpflichtigen Einkünfte oben drauf kommt, anders als der bereits pauschal versteuerte Mini-Job. 10 x 450 + 2 x 900 (6300/Jahr) sind vielleicht die elegantere Lösung, ohne Rentenkürzung, als 12 x 600 (7200) bei nur noch 2/3-Rente ...Sie 'malochen' mehr und haben in der Kasse nicht den mindesten Vorteil/Gegenteil. Andererseits ist die berufliche Perspektive bei finanziellen Zugeständnissen vielleicht reizvoller einzuschätzen, das müssen Sie selbst entscheiden ... Gruß w.
KSCam 05.07.2016 | 21:06
Sie sollten sich zunächst ausrechnen was netto bei einem Bruttolohn zwischen 500 und 600 € rauskommt. Netto gibt das kaum mehr als die bisherigen 450 €. Selbst wenn das (die 500-600 €) Netto ist, sind es nur 50 -150 mehr als bei einem 450 € Job Und dafür ein Drittel der Rente verlieren - das macht in aller Regel nicht wirklich Sinn.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026