Hallo Dieter,
Abschläge, die in Ihrer Erwerbsminderungsrente enthalten sind, werden für die Altersrente übernommen. Die Berechnung der Altersrente kann ggf. zu einem höheren Rentenanspruch führen, also mehr Entgeltpunkte ergeben. Nehmen wir an, Ihrer bisherigen Rentenberechnung liegen 40 Entgeltpunkte mit einem Abschlag von 10,8 % zu Grunde. Die Berechnung der Altersrente ergäbe nunmehr 41 Entgeltpunkte, dann wäre zum "regulären" Beginn der Altersrente nur der zusätzlich ermittelte eine Entgeltpunkt abschlagsfrei.
Die Rentenhöhe einer Altersrente kann Ihnen der Rentenversicherungsträger probeweise berechnen.
Bezüglich der Ausführungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen durch eine Beitragszahlung möchte ich anmerken: Als Bezieher einer Erwerbsminderungsrente dürften Sie nur die Minderung ausgleichen, die sich durch eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente zusätzlich ergibt. Rentenminderungen, die durch den Bezug einer Ewerbsminderungsrente bestehen, können nicht ausgeglichen werden.