Hallo, Sachlich!
die während des Bezugs einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erworbenen zusätzlichen Entgeltpunkte aus der Teilzeitbeschäftigung fließen in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung mit ein, sofern dieser ein späterer Leistungsfall zugrunde liegt als der zuvor gezahlten teilweisen EM-Rente.
Die Aussage, dass eine spätere Rente wegen voller Erwerbsminderung doppelt so hoch ist, wie die Rente wegen teilweiser EM, trifft jedenfalls nicht zu.
Da die Rentenberechnung sehr komplex ist, kann keine für jeden Fall gültige Aussage getroffen werden, ob eine spätere Rente wegen voller EM mehr als doppelt so hoch ist wie die vorherige Rente wegen teilweiser EM oder weniger als doppelt so hoch. Dies hängt u.a. von allen vorhandenen Versicherungszeiten, vom Einkommen während des Bezugs der teilweisen EM-Rente und vom Eintritt der jeweiligen Leistungsfälle ab.
Sie können allerdings – sofern Sie annehmen, dass zwischenzeitlich eine volle Erwerbsminderung eingetreten ist – ausgehend von diesem Zeitpunkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Auskunft über die Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragen.
Ob eine Rente wegen voller Erwerbsminderung allein aufgrund des Gesundheitszustandes oder nur unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage gezahlt wird, ist für die Rentenhöhe nicht relevant.