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Experten-Antwort

volle Eu-Rente, Antrag berufliche Reha - Teilrente und später zurück in volle Rente ?

von Becky27.03.2014 | 12:20
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3 Antworten

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Hallo, ich bin seit 13 Jahren aus dem Berufsleben raus(Elternzeit und Rente) . Fühle mich aber teilweise fit und möchte einerseits eine berufliche Reha machen um zu hören,wie weit ein Arzt meine Leistungen einschätzt . Angenommen , ich mache diese berufliche Reha und komme aus der vollen EU-Rente raus in eine Teilrente - was ist , wenn es mir später wieder schlechter geht ? Wer überprüft das ? Kann ich dann wieder Antrag auf volle Rente stellen ? Wer hat Erfahrung . Liebe Grüße

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Becky,

bitte setzen Sie sich mal mit Ihrem Rententräger, und zwar einmal mit einem Fachmann für berufliche Reha und anschließend mit einem Fachmann für Rentenangelegenheiten in Verbindung.

Ich sehe folgende Probleme:

Kommen berufliche Reha Leistungen bei Ihnen überhaupt noch in Betracht?? Für Dauererwerbsminderungsrentenbezieher sind berufliche Reha Leistungen eher schwierig.

Weiteres Problem ergibt sich beim Rentenbezug. Wird die Rente noch gezahlt werden wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen grundsätzlich arbeitsfähig (oder zumindest mehr als 3 Stunden/tgl. arbeitsfähig sind)??

Zur Frage ob Sie anschließend wieder einen Antrag auf volle EM Rente stellen können, gibt´s ein klares JA. Einen Antrag kann man immer stellen. Fraglich wird aber sein ob Sie die Rente wieder in voller Höhe bekommen werden, wenn zB im Rahmen des Reha Antrages ein vorhandenes Leistungsvermögen in nennenswerter Größenordnung festgestellt wurde.

Daher bitte unbedingt die Auswirkungen, bezogen auf Ihren individuellen Einzelfall, vor Ort in einer Beratungsstelle erörtern lassen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Becky,

Reha Leistungen verfolgen in der Regel das Ziel, dadurch jemanden gesundheitlich für den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten bzw. anstehende oder drohende Erwerbsminderung abzuwenden. Wenn Sie aber schon eine DAUER-Erwerbsminderungsrente bekommen, dann dürfte dieses Ziel in der Regel nicht erreicht werden und damit sind Reha Leistungen über die Rentenversicherung regelmäßig sehr schwierig.

Aber wie im gesamten Reha Recht besteht auch hier ein Ermessen des Rententrägers, welches im Einzelfall auch mal zu anderen Bewertungen führen kann.

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1 Antworten

Beckyam 27.03.2014 | 14:36
Verstehe folgende Aussagen nicht : Für Dauererwerbsminderungsrentenbezieher sind berufliche Reha Leistungen eher schwierig. Weiteres Problem ergibt sich beim Rentenbezug. Könnten Sie sie mir erläutern ? Bei einer Beratungsstelle war ich bereits. Und ich muss zu meiner Situation erläutern : war krank geschrieben mit vorzeitigen Wehen und Wochenbettdepressionen . Inzwischen habe ich die Rente auf Dauer und es gab eine Überprüfung - weiterhin dauerhaft :-( . Es gab aber kein neues ärztliches Gutachten o.ä. Bin nicht in Behandlung , nehme keine Medikamente und gar nix ! Bin alleinerziehend und habe 8 ! Ehrenämer , so dass ich teilweise damit auch meine 8 h unterwegs bin - nur unbezahlt. Gruß Gruß
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