Hallo Mara,
ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente kann maximal bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen.
Die Möglichkeiten der Wiedereingliederung in das Erwerbsleben sollten Sie mit dem Fachberater für Rehabilitation besprechen.
Vorsorglich sollte ein Antrag auf Weiterzahlung der Rente gestellt werden.