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Volle EU-Rente bis 65 - DRV möchte nun berufliche Reha - Geht dies, ohne Abschluss?

von Hecht23.10.2011 | 01:12
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin seit 17 Jahren (noch nach altem Rentenrecht) in voller Erwerbsunfähigkeitsrente. Im Rentenbescheid steht bis zum 65-igsten Lebensjahr, danach Altersrente. Trotzdem wurde ich jedes Jahr angeschrieben und sollte Fragen beantworten wie: Hat sich ihr Gesundheitszustand verändert? oder Gehen Sie einer Erwerstätigkeit nach etc. Nun habe ich, da ich mich besser fühle, die Frage nach meinem Gesundheitszustand mit einer wesentlichen Besserung beantwortet. Auch habe ich noch berufliche Reha? hinzu geschrieben. Nun bekam ich Post, dass die DRV (deutsche Rentenversicherung) die hierfür erforderlichen Voraussetzungen prüfen möchte. Ich absolvierte damals 4 Jahre bei der Bundeswehr, wobei es dort hieß, dass mit Ausbildung auch der Beruf des Bürokaufmanns absolviert wurde. Leider bekam man nie was Handfestes. So zähle ich nun als wohl ungelernt. Die letzten Jahre vor der Rente habe ich als LKW Fahrer gearbeitet, mit Ladetätigkeit. - Darf ich nicht mehr, Bandscheibe, deswegen bin ich ja in EU-Rente. Bin zu 70% schwerbehindert mit Merkzeichen G. Nun meine Fragen: Steht mir eine fundierte Ausbildung mit Abschluss zu? Oder nur z.B. eine Weiterqualifizierung wie PC-Kurs? Bin ich dann soforrt raus aus dem Rentenbezug? Habe ich nach der Rente dann Anspruch auf Alg I? Im Übrigen erfolgte Keine erneute medizinische Begutachtung, ging alles von meinem Schreiben aus. Weiß auch noch nicht wie meine Ärzte es sehen. Über Hilfe bin ich dankbar, da ich bis 01.11. die Anträge G100 und G130 ausgefüllt und unterschrieben zurück senden soll. Bekommen habe ich dann auch noch ein Merkheft für Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und einen Auszug aus dem SGB.

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Elliam 23.10.2011 | 09:43
Hallo Hecht, wer oder was hat Sie denn da geritten, nach 17jährigem Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente (quasi freiwillig) auf diese zu verzichten. Wenn Sie (u.a. wegen eines Bandscheibenschadens) eu-berentend worden sind, so ist kaum davon auszugehen, dass sich Ihr Gesundheitszustand dauerhaft geändert / gebessert hat. Es liegt in der Natur vieler Erkrankungen, dass diese in ihrer Intensität schwanken und dass diese sich deshalb aber in der Regel nicht dauerhaft zum Guten wenden. Da Sie schon seit 17 Jahren eine EU-Rente beziehen, gehe ich davon aus, dass Sie nicht mehr so ganz jung sind. Das heißt gleichzeitig, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar sind, selbst wenn Sie über die DRV nochmals eine Ausbildung finanziert bekommen sollten. Sie sind älter (zu alt für die meisten Arbeitgeber, verfügen durch die lange Berufsunterbrechung über keinerlei aktuelle Berufserfahrung und sind darüber hinaus durch die 17jährige krankheitsbedingte Arbeitsunterbrechnung absolut kein attraktiver Bewerber für einen Arbeitsplatz, da Sie (rein theoretisch) zu jeder Zeit wieder von Ihrem Krankheitsbild wieder eingeholt werden könnten. Wenn Sie sich unbedingt beruflich etwas betätigen wollen, so hätten Sie zu jeder Zeit die Möglichkeit gehabt, einen 400,00-Euro-Minijob neben Ihrer EU-Rente auszuüben. Damit hätten Sie Ihrer finanzielle Situation geringfügig verbessern können, Sie hätten etwas für Ihr Selbstbewusstsein tun können, wären unter Menschen gewesen. Außerdem hätte die Möglichkeit bestanden, Ihre tatsächliche (Rest-)Leistungsfähigkeit auf Dauer beurteilen zu können. An Ihrer Stelle würde ich der DRV nun mitteilen, dass Ihre günstige Eigenbeurteilung des Krankheitsbildes von Ihnen subjektiv und falsch erfolgt ist. Fügen Sie sodann ein Attest Ihres behandelnden Arztes bei, welches objektiv den jetzigen Gesundheitszustand beschreibt, so dass ggf. eine Weiterbewilligung Ihrer Erwerbsunfähigkeitsrente erfolgen kann. Sollten Sie dies nicht tun, kann die DRV Ihnen im schlimmsten Fall die laufende Rente entziehen und Sie werden anschließen (mit oder ohne Eingliederungshilfen ins Arbeitsleben) zum Dauerbezieher von Hartz IV (ALG 2) werden. Für diesen Statuts wird Sie bestimmt niemand beneiden wollen.
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