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Experten-Antwort

Volle EU Rente / Nachzahlung

von Baldamus, Elisabeth22.08.2014 | 08:59
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3 Antworten

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Ein Gutachter des Sozialgerichtes hat mir gestern gesagt, das er dem Gericht empfehlen wird mir die Rente auf Zeit zu gewähren. Folgende Fragen habe ich dazu; mein Antrag wurde am 20.08.2012 gestellt, wie weit wird zurück gezahlt? folgen die Richter am Sozialgericht der Empfehlung des Gutachters? sind die Urteile des Sozialgerichtes von der DRV umszsetzen oder können sie Widerspruch einlegen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Aufgrund der Rentenantragstellung kann sich als frühestmöglicher Rentenbeginn der 01.08.2012 ergeben. Der Rentenbeginn ist abhängig davon, wann der Leistungsfall eingetreten ist. Hierbei ist auch zu beachten, dass eine befristete Rente frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung beginnen kann.

2. Im Sozialgerichtsverfahren sind mehrere Möglichkeiten der Beendung des Rechtsstreits möglich:

a.) Der Rentenversicherungsträger folgt dem Vorschlag des Gutachters. Der Rechtsstreit wird dann mit einem Vergleich oder Anerkenntnis beendet.

b.) Es kommt keine Einigung zustande und der Rechtsstreit wird durch ein Urteil des Gerichts beendet.

Aufgrund dieser Entscheidung kann sowohl der Rentenversicherungsträger als auch der Versicherte Berufung einlegen. In der nächsten Instanz vor dem Landessozialgericht erfolgt dann eine weitere Überprüfung.

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2 Antworten

Kai-Uweam 22.08.2014 | 09:52
Je nachdem, was bei Ihnen als Leistungsfall festgestellt werden SOLLTE, ist der früheste Rentenbeginn der 01.08.2012. Die Gutachter sind ja dazu da, den Richtern bei der Entscheidung zu helfen, aber ob tatsächlich die Einschätzung berücksichtigt wird, kann im Einzelfall nicht bestätigt werden. Wenn nun über Ihr Rechtsmittel entschieden worden ist und eine Urteilsverkündung erfolgt, hat die DRV genau wie Sie noch ein Rechtsmittel, das gegen das Urteil eingelegt werden kann.
hajobaboam 23.08.2014 | 11:00
Wer kann mir das denn mit dem 7. Monat vernünftig erklären? Gehen wir davon aus das die DRV dem Urteil des Gerichtes folgt, bleibt es dann bei dem 20.08.2012 oder wie wird das dann berechnet.
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