Hallo Liebe Experten.
Ich beziehe seit 2000 die volle EU Rente und würde gern im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze etwas zum Familieneinkommen beitragen. Nicht weil es mir gesundheitlich so blendend geht, sondern weil die Preisentwicklung so extrem voranschreitet. Ich dachte an einen Minijob als Patientenbetreuer(bin ehemalige Krankenschwester und kenne die Defizite des Gesundheitswesens im alltäglichen Klinikbetrieb). Manche würden sich sicher über solch einen Service freuen. Mal was für die Patienten einkaufen oder nur über ihre Sorgen reden, etc. Manch Angehöriger hat auch nicht die Zeit für tägliche Besuche und könnte meine Dienste in Anspruch nehmen.
Dies würde mir gut tun und ich könnte evtl. eine Kleinigkeit hinzuverdien.
Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass eine Selbstständigkeit zum Verlust der EU- Rente führt, auch wenn man unter der Hinzuverdienstgrenze bleibt. Ist dem heute noch so, oder hat sich die gesetzeslage geändert. Könnte ich ein gewerbe anmelden und im Rahmen der Grenze tätig werden oder muss ich den verlust der Ente befürchten?
Vielen Dank im Vorraus,
Jandinia