Guten Tag,
ich beziehe die volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer.
Ich habe keinen Hinzuverdienst.
Nun habe ich als gelernte Bürokauffrau mit 30 Jahren Berufserfahrung die Möglichkeit einen Minijob im Büro als Urlaubsvertretung zu bekommen.
Die zu vertretende Person arbeitet an zwei Tagen in der Woche jeweils ca. 5 - 6 Stunden.
Würde ich mit 2 Tagen in der Woche a 5 - 6 Stunden für ca. 6 bis 8 Wochen (Urlaubs und Krankheitsvertretung) im Jahr meine Volle EU gefährden, da ja die Arbeitszeit dann über 3 Std. täglich wäre?
LG
.... Sie arbeiten nicht "täglich"!
Das wird immer wieder gerne verwechselt, aber "täglich nach den Regeln des allgemeinen Arbeitsmarktes" bezieht sich nach breitem Konsens auf eine 5-Tage-Woche. Wenn Sie an weniger Tagen in der Woche arbeiten, ist das schon mal nicht "täglich". Von daher kein Problem.
Das wird immer wieder gerne verwechselt, aber "täglich nach den Regeln des allgemeinen Arbeitsmarktes" bezieht sich nach breitem Konsens auf eine 5-Tage-Woche. Wenn Sie an weniger Tagen in der Woche arbeiten, ist das schon mal nicht "täglich". Von daher kein Problem.
Und da diese Antwort nicht rechtsverbindlich hier ist, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige RV und warten Sie eine verbindliche Antwort von dort ab.
Das wird immer wieder gerne verwechselt, aber "täglich nach den Regeln des allgemeinen Arbeitsmarktes" bezieht sich nach breitem Konsens auf eine 5-Tage-Woche. Wenn Sie an weniger Tagen in der Woche arbeiten, ist das schon mal nicht "täglich". Von daher kein Problem.
Halte ich für eine sehr gewagte Herleitung.
Einen Automatismus gibt es nicht. Nur die Möglichkeit der Überprüfung Ihrer Leistungsfähigkeit-diese Möglichkeit besteht allerdings immer, auch anlasslos. Ob Sie mit der beschriebenen Tätigkeit dennoch einen Anlass liefern, und was bei einer eventuellen Prüfung am Ende rauskommt kann niemand vorhersagen.
Aufdrängen würde sich in diesem -aus meiner ganz persönlichen Sicht- eine solche Prüfung in diesem Fall allerdings nicht.
Das wird immer wieder gerne verwechselt, aber "täglich nach den Regeln des allgemeinen Arbeitsmarktes" bezieht sich nach breitem Konsens auf eine 5-Tage-Woche. Wenn Sie an weniger Tagen in der Woche arbeiten, ist das schon mal nicht "täglich". Von daher kein Problem.
Halte ich für eine sehr gewagte Herleitung.
hmm ...Sie sind vom 'Fach'/in der Materie aus DRV-Sicht kenntnisreich? - oder nur eine gefühlsduselige Wahrnehmung/"das geht doch gar nicht!" ?
Überlassen Sie die Beantwortung den Personen, die sich damit auskennen - die auch wissen, dass da eine Menge mehr geht, als sich profan an den 'unter 3 Std.' festzusaugen ;-)
Gruß
w.
Guten Abend,.ich bin nicht viel schlauer wie vorher...
Ich verstehe es nun so, dass wenn ich z.b. 2 x die Woche 2,5 Stunden arbeite voraussichtlich kein Problem mit der RV bezüglich Streichung der vollen EU Rente
zu befürchten hätte..
Lg
ich beziehe die volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer.
Ich habe keinen Hinzuverdienst.
Nun habe ich als gelernte Bürokauffrau mit 30 Jahren Berufserfahrung die Möglichkeit einen Minijob im Büro als Urlaubsvertretung zu bekommen.
Die zu vertretende Person arbeitet an zwei Tagen in der Woche jeweils ca. 5 - 6 Stunden.
Würde ich mit 2 Tagen in der Woche a 5 - 6 Stunden für ca. 6 bis 8 Wochen (Urlaubs und Krankheitsvertretung) im Jahr meine Volle EU gefährden, da ja die Arbeitszeit dann über 3 Std. täglich wäre?
LG
Sie werden auch keine klare Antwort aus dem Forum erhalten.
Wenn Sie Sicherheit wollen müssen Sie "Ihr Arbeitszeitmodell" individuell von Ihrer DRV absegnen lassen - nur dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Solange das als Minijob gemeldet wird, prüfen viele RV Träger das nicht nach, weil man davon ausgeht, dass bei Minijobs die Zeitgrenzen auch eingehalten werden.
Aber dennoch könnte der Einzelfall kontrolliert werden und irgend jemand könnte die Auffassung vertreten, dass Sie, wenn es möglich ist an 2 Tagen 5-6 Stunden zu arbeiten, auch möglich sein könnte dies dann auch noch an einem 3. der restlichen 5 Tage der Woche zu absolvieren - und schon hätte man fast einen Halbtagsjob und keine volle EM mehr.
Ist letztlich Ihr ureigenstes Risiko, wie groß das ist, möchte ich nicht bewerten......aber es sollen ja schon Pferde vor Apotheken gekotzt haben....
Hallo Shanti,
diese Frage können wir Ihnen leider nicht pauschal beantworten, da Ihr Leistungsvermögen individuell überprüft wird. Im Zweifelsfall sollten Sie diese Tätigkeit vorsichtshalber Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger melden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung