Hallo Silberstern,
Versicherte, die nur noch weniger als drei Stunden täglich berufstätig sein können, haben Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn die versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Sofern das Leistungsvermögen auf weniger als 6 aber mindestens noch 3 Stunden herabgesunken ist, besteht ein Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente.
Sollte es in Ihrem Fall so sein, dass Sie eine Berufstätigkeit nicht mehr ganz oder teilweise ausüben können, so ist ggf. durch einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu prüfen, ob bereits einer dieser Rentenansprüche besteht. Hierfür stehen Ihnen die Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung.