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Experten-Antwort

Volle oder Teilerwerbsminderung

von Luca8101.06.2012 | 07:49
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Bisher beziehe ich Rente wegen voller Erwerbsminderung und verdiene 400€ dazu. Nun habe ich das Angebot meine Stunden zu erhöhen so das ich an 4 Tagen die Woche jeweils 4,8 Stunden arbeiten gehen könnte. Welche auswirkungen hat das auf meine Rente? Die Hinzuverdienstgrenze um 3/4 meiner Rente zu behalten würde ich nicht überschreiten. Und was ist wenn ich merke das es mir doch zu viel ist? Lieben Gruß Luca

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich würden Sie dann die Rente in Höhe von drei Vierteln erhalten.

Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder weniger verdienen und die Hinzuverdienstgrenze für die volle Rente einhalten, erhalten Sie (wenn die medizinischen Voraussetzungen weiterhin vorliegen) wieder die höhere Rente.

Besonderheiten sind zu beachten, wenn die Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht ausschließlich wegen Ihres Gesundheitszustandes gezahlt wird, sondern auch die Verhältnisse des Arbeitsmarktes berücksichtigt wurden.

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2 Antworten

Chrisam 01.06.2012 | 12:23
Riskantes Spiel. Die Rente wird ziemlich sicher überprüft; ob sie dann nur gekürzt oder ganz gestrichen wird, kann ihnen vorher keiner sagen. Könnte allerdings auch ohne Stundenerhöhung passieren.
egalam 01.06.2012 | 12:24
Das kommt drauf an! :-) Hat der rentenversicherungsträger festgestellt, dass Sie ein Leistungsvermögen von 3-6 Stunden täglich haben, bekommen Sie aktuell die volle Erwerbsminderungsrente wegen Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes. Mit dem Job mit 4 mal 4,8 Stunden hättem Sie aber einen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz, so dass nur noch ein Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung besteht. Wurde bei Ihnen ein Leistungsvermögen von unter 3 Stunden täglich festgestellt, bekommen Sie die "normale" Rente wegen voller Erwerbsminderung. Hier würde der RV-Träger zunächst prüfen, ob diese Beschäftigung auf Kosten der Restgesundheit ausgeübt wird. Ist dies derf Fall, haben Sie weiterhin einen Anspruch auf die bisherige Rente, die dann unter Berücksichtigung des Hinzuverdienstes in Höhe von drei vierteln der Vollrente gezahlt wird (wenn Sie die entsprechende Hinzuverdienstgrenze einhalten, wie Sie ja geschrieben haben). Es könnte aber auch sein, dass festgestellt wird, dass Ihr Leistungsvermögen unter Berücksichtigung Ihrer Beschäftigung ja doch höer ist als ursprünglich mal eingeschätzt wurde. Auch in diesem Fall würden Sie dann nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Wenn Sie nicht gerade der Meinung sind, dass sich Leistungsvermögen insgesamt mal so weit bessert, dass die Rente ohnehin nicht gezahlt werden wird (auch sowas gibt´s!) und Sie dann die jetzt ausgeübte Beschäftigung evtl in Vollzeit ausüben können, halte ich es persönlich nicht unbedingt für eine gute Idee, die Stundenzahl zu erhöhen...
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