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Experten-Antwort

Volle oder teilweise EMR

von Katharina25.04.2019 | 14:05
89 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Forumsmitglieder, ich habe eine Frage zur Beantragung einer EMR. Eigentlich kann ich doch nur einen Antrag stellen, habe dabei aber keinen Einfluss, ob volle oder teilweise EMR am Ende genehmigt wird. Das wird vom Sachbearbeiter der RV entschieden- oder? Ich möchte gerne Wissen, ob das beeinflussbar ist. Viele Grüße K.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Unterscheidung zwischen der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und der Rente wegen voller Erwerbsminderung ist eine medizinische Entscheidung.

Die Feststellung, ob eine teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt, trifft nach Rentenantragstellung der ärztliche Bereich (sozialmedizinische Dienst) des Rentenversicherungsträgers.

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21 Antworten

H.am 25.04.2019 | 16:07
Plump gesagt, "beeinflusst" das dein Gesundheitszustand und zu welcher Ansicht man kommt was Du dadurch auf nicht absehbare Zeit außerstande bist, unter den üblichen Bedingungen des allg. Arbeitsmarktes erwerbstätig zu sein. Unter 3h/täglich = volle EMR Über 3h und unter 6h/täglich = halbe EMR H.
Max4.0am 25.04.2019 | 16:24
Sie können dem Antrag entsprechende Aussagen Ihrerseits und Ihrer Ärzte/Ihres Arztes beifügen und dies begründen, je nachdem, ob Sie auf halbe oder ganze EM abzielen. Insofern ist das natürlich beeinflussbar. Ob man dem folgt, steht auf einem anderen Blatt.
§§§§am 26.04.2019 | 15:59
Falsch! Es sind MINDESTENS 3 Stunden und nicht ÜBER 3 Stunden!
Falsch! §43 SGB VI spricht bei einer Teil-EMR von "mindestens 6 Stunden", von MINDESTENS 3 Stunden ist da überhaupt keine Rede. Aber toll wenn man anderen korrigieren will und selber keine Ahnung hat :-)
Leseprobleme? Wer MINDESTENS 3 Stunden täglich arbeiten kann, ist nicht vollständig erwerbsgemindert. Umkehrschluss: Wer MINDESTENS 3 Stunden bis zu UNTER 6 Stunden täglich arbeiten kann, ist teilweise erwerbsgemindert. Es heißt also sehr wohl "MINDESTENS" 3 Stunden und nicht "ÜBER" 3 Stunden. Noch Fragen, Herr/Frau Superschlau?
HaHaam 26.04.2019 | 15:48
Falsch! §43 SGB VI spricht bei einer Teil-EMR von "mindestens 6 Stunden", von MINDESTENS 3 Stunden ist da überhaupt keine Rede. Aber toll wenn man anderen korrigieren will und selber keine Ahnung hat :-)
HaHaam 26.04.2019 | 16:07
Zitat von §§§§ anzeigenausblenden
Falsch! §43 SGB VI spricht bei einer Teil-EMR von "mindestens 6 Stunden", von MINDESTENS 3 Stunden ist da überhaupt keine Rede. Aber toll wenn man anderen korrigieren will und selber keine Ahnung hat :-)
Leseprobleme? Wer MINDESTENS 3 Stunden täglich arbeiten kann, ist nicht vollständig erwerbsgemindert. Umkehrschluss: Wer MINDESTENS 3 Stunden bis zu UNTER 6 Stunden täglich arbeiten kann, ist teilweise erwerbsgemindert. Es heißt also sehr wohl "MINDESTENS" 3 Stunden und nicht "ÜBER" 3 Stunden. Noch Fragen, Herr/Frau Superschlau?
Selber Superschlau :-) Wenn man schon Mist schreibt, dann sollte man auch dazu stehen. Du hast etwas zu einer teilweisen EM-Rente korrigieren wollen und das was du geschrieben hast steht eben so nicht im Gesetz. Und da kannst du jetzt Umkehrschlüsse machen wie du willst, dass steht einfach nicht im Gesetz. Und jetzt schreibst du selber auch noch bei diesem komischen Umkehrschluss "unter 6 Stunden", wo doch im Gesetz steht MINDESTENS 6 Stunden ;-) Na was denn nun? Unter, Über, Mindestens :-) Gesetz lesen und verstehen! Nicht immer versuchen andere zu belehren, wenn man es selber nicht mal besser kann :-)
itsmeam 26.04.2019 | 16:13
@§§§§ Bisschen Käse geschrieben oder?!
H.am 26.04.2019 | 17:12
Stimmt! ICH hatte Recht:
H.am 26.04.2019 | 17:22
Nein, ich hatte recht! H.
Huhuam 26.04.2019 | 17:22
Und wen interessiert es, dass DU vielleicht Recht hast? Tssss.
Schorscham 26.04.2019 | 17:38
Zitat von HaHa anzeigenausblenden
Dann ist DAS hier also auch falsch? https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2… Zitat: "Die Anspruchsvoraussetzungen Teilweise erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit zwar noch mindestens drei, aber nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann."(Zitat ende!" MfG
Weiss esam 26.04.2019 | 17:37
Und jetzt schreibst du selber auch noch bei diesem komischen Umkehrschluss "unter 6 Stunden", wo doch im Gesetz steht MINDESTENS 6 Stunden ;-)
Ach wirklich? Wer MINDESTENS 6 Stunden arbeiten kann ist teilweise erwerbsgemindert, soll im Gesetz stehen? Da erscheint mir das hier aber glaubwürdiger, auch wenn es frei formuliert wurde:
Bub, lies das Gesetz und was dann noch wichtiger ist, versuch es wenigstens zu verstehen! Auch wenn es dir schwer fällt. Zitat §43 SGB VI: Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Zitat Ende
Kaiseram 26.04.2019 | 17:43
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Und jetzt schreibst du selber auch noch bei diesem komischen Umkehrschluss "unter 6 Stunden", wo doch im Gesetz steht MINDESTENS 6 Stunden ;-)
Dann ist DAS hier also auch falsch? https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2… Zitat: "Die Anspruchsvoraussetzungen Teilweise erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit zwar noch mindestens drei, aber nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann."(Zitat ende!" MfG
Lies doch auch einfach mal das Gesetz :-)
H..am 26.04.2019 | 17:46
Na klar, schreiben beide was falsches wird es dadurch nicht richtiger ;-)
Nemasam 26.04.2019 | 17:50
Lies doch auch einfach mal das Gesetz :-)
Darin steht auch nichts Anderes. MfG
Jetzt machst du dich lächerlich. Lesen sollte man schon können. Ist schon ein seltsames Niveau (<-- kommt nicht von Nivea) hier bei so manchen.
Schorscham 26.04.2019 | 17:51
Also, so sehr unterscheiden sich diese beiden Texte eigentlich gar nicht.. MfG
Na klar, schreiben beide was falsches wird es dadurch nicht richtiger ;-)
Aha, DAS hier ist also falsch, obwohl es sinngemäß dem Gesetzestext entspricht? https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2… Au Backe... MfG
Schorscham 26.04.2019 | 18:04
Darin steht auch nichts Anderes. MfG
Jetzt machst du dich lächerlich. Lesen sollte man schon können.
Dann lies doch mal vor und erkläre die Unterschiede zwischen den drei Formulierungen, falls Du lesen kannst: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/43.html Zitat:"Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.(Zitat Ende!) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2… Die Anspruchsvoraussetzungen Teilweise erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit zwar noch mindestens drei, aber nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung. MfG
Kaiseram 26.04.2019 | 20:34
Zitat von Kaiser anzeigenausblenden
Dann ist DAS hier also auch falsch? https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2… Zitat: "Die Anspruchsvoraussetzungen Teilweise erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit zwar noch mindestens drei, aber nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann."(Zitat ende!" MfG
Lies doch auch einfach mal das Gesetz :-)
Ah wieder der Pseudokaiser. Dich hält nicht mal die Warnung der Administratoren ab, unter einem anderen Usernamen zu schreiben. Bist Du einfach dreist oder doch eher krank?
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