Falsch!
§43 SGB VI spricht bei einer Teil-EMR von "mindestens 6 Stunden", von MINDESTENS 3 Stunden ist da überhaupt keine Rede.
Aber toll wenn man anderen korrigieren will und selber keine Ahnung hat :-)[/quote]
Leseprobleme?
Wer MINDESTENS 3 Stunden täglich arbeiten kann, ist nicht vollständig erwerbsgemindert.
Umkehrschluss: Wer MINDESTENS 3 Stunden bis zu UNTER 6 Stunden täglich arbeiten kann, ist teilweise erwerbsgemindert.
Es heißt also sehr wohl "MINDESTENS" 3 Stunden und nicht "ÜBER" 3 Stunden.
Noch Fragen, Herr/Frau Superschlau?[/quote]
Selber Superschlau :-)
Wenn man schon Mist schreibt, dann sollte man auch dazu stehen. Du hast etwas zu einer teilweisen EM-Rente korrigieren wollen und das was du geschrieben hast steht eben so nicht im Gesetz.
Und da kannst du jetzt Umkehrschlüsse machen wie du willst, dass steht einfach nicht im Gesetz.
Und jetzt schreibst du selber auch noch bei diesem komischen Umkehrschluss "unter 6 Stunden", wo doch im Gesetz steht MINDESTENS 6 Stunden ;-)
Na was denn nun? Unter, Über, Mindestens :-)
Gesetz lesen und verstehen!
Nicht immer versuchen andere zu belehren, wenn man es selber nicht mal besser kann :-)