Hallo Stephan,
laut den mir bekannten Pressemitteilungen soll das neue Rentengesetz mit Beginn des Jahres 2019 in Kraft treten. Dann werden die neuen Regelungen auch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderungen angewendet, wenn die Rente im Jahr 2019 beginnt.
Bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung und bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung handelt es sich um zwei eigenständige und getrennt voneinander zu betrachtende Ansprüche. Somit hat die Bestandsrente wegen teilweiser Erwerbsminderung keinerlei Einfluss darauf, dass bei der Feststellung der Rente wegen voller Erwerbsminderung zwischenzeitlich in Kraft getretene Rechtsänderungen anzuwenden sind.
Abschließend möchte ich aber nochmals darauf hinweisen, dass man momentan noch nicht mit Gewissheit sagen kann, ob wirklich alle Vorschriften des neuen Gesetzes zum 01.01.2019 in Kraft treten oder ob einzelne Vorschriften zu einem abweichenden Zeitpunkt in Kraft treten. Wir müssen das konkrete Gesetz abwarten.