Guten Tag.
aufgrund eines Unfalls habe ich seit 2016 eine Rückenmarksschädigung und beziehe eine teilweise EM Rente.
Mein Zustand verschlechtert sich nun zunehmend, weswegen ich wahrscheinlich nächstes oder übernächstes Jahr einen Antrag auf volle EM Rente stellen muss, da ich wahrscheinlich nicht mehr über 3 Std. täglich arbeiten kann.
Aufgrund der bevorstehenden Rentenreform, möchte ich gerne wissen, nach welchem Recht meine Rente dann berechnet werden würde.
- komplett nach altem Recht, weil der Unfall 2016 war
- halb-halb, da die zweite Hälfte nach dem 1.1.2019 bewilligt werden würde
- komplett nach neuem Recht, weil es vielleicht eine Regelung dazu im Gesetzentwurf gibt
Besten Dank.
Viele Grüße