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Wenn nicht, können Sie ja pokern... In jedem Fall muss er vorhandene Resturlaubsansprüche auszahlen!Das ist ein Irrtum. Im Falle des Renteneintritts entfallen idR. die Urlaubsansprüche.
Das ist ein Irrtum. Im Falle des Renteneintritts entfallen idR. die Urlaubsansprüche.Nein, da muss ich widersprechen!!!!! Den alten Urlaub kann man sich ausbezahlen lassen, da er nach der neuen Rechtssprechenung nicht verfällt!!!!!!!! Man konnte ihn ja wegen Krankheit nicht nehmen.
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