Aufgrund des komplexen Sachverhaltes sollte ein persönliches Beratungsgespräch vereinbart werden.
Welche speziellen Auswirkungen dies auf ihre angestrebte Altersrente für schwerbehinderte Menschen konkret hat, kann von hieraus verbindlich nicht beurteilt werden. Grundsätzlich ist aber anzumerken, dass es bei einem unmittelbaren Übergang von einer vollen Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente bei den bisherigen Abschlägen verbleibt und weiter der Besitzschutz für die bisherigen Entgeltpunkte gilt.