Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung soll Ihren Verdienst ersetzen, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Ihre Leistungskraft auf weniger als 6 Stunden täglich gesunken ist, Sie aber noch mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist nur halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Entscheidung, ob Sie voll oder nur teilweise erwerbsgemindert sind bzw. ab welchem Zeitpunkt, trifft nur Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger . Hierzu ist ein formgerechter Rentenantrag erforderlich. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Dort kann man auf Anhieb feststellen, ob die vers.-rechtlichen Voraussetzungen vorliegen bzw. man kann auch gleich das Rentenantragsverfahren und alle weiteren Fragen besprechen.