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Experten-Antwort

Voller Erwerbsminderung - Vorraussetzungen erfüllt?

von Carsten30.05.2011 | 17:22
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3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, in folgenden Zeiträumen leistete ich Beiträge zur Rentenversicherung: 1990 bis 2001 01.01.2008. bis 31.12.2010 und vom 01.04.11 bis 31.04.2011 Aufgrund schwerer Erkrankung und damit verbundende Schwerbehinderung bin ich aus amtsärztlicher Sicht voll erwerbsunfähig. Meine Frage: Sind die zeitlichen, versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente voller Erwerbsminderung erfüllt. Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort Carsten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung soll Ihren Verdienst ersetzen, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Ihre Leistungskraft auf weniger als 6 Stunden täglich gesunken ist, Sie aber noch mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist nur halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Entscheidung, ob Sie voll oder nur teilweise erwerbsgemindert sind bzw. ab welchem Zeitpunkt, trifft nur Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger . Hierzu ist ein formgerechter Rentenantrag erforderlich. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Dort kann man auf Anhieb feststellen, ob die vers.-rechtlichen Voraussetzungen vorliegen bzw. man kann auch gleich das Rentenantragsverfahren und alle weiteren Fragen besprechen.

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2 Antworten

KSCam 30.05.2011 | 19:11
Das ist mit Ihren Angaben nicht einduetig beantwortbar! Frage 1: waren Sie in den angegebenen Zeiten pflichtversichert? Frage 2: Seit wann besteht die Erwerbsminderung? Liegen in den Zeiten Pflichtbeiträge und sind Sie erst nach dem 30.11.2010 erwerbgemindert, sind die Voraussetzungen erfüllt - liegt das Datum der Erwerbsminderung vor dem 01.12.2010 bekommen Sie keine Rente, weil Sie in den 5 Jahren davor keine 36 Pflichtbeiträge haben. Tipp: die Kollegen in den Beratungsstellen können in den Computer schauen und brauchen zumindest nicht über die Versicherungszeiten zu rätseln :)
Carstenam 31.05.2011 | 10:27
Vielen Dank für ihre Antwort! Zu Frage 1: ja in den genannten Zeiten war ich Pflichversichert! Zu Frage 2: Es besteht seit Monat Mai 2011 eine volle Erwerbsunfähigkeit. Ab wann darf der Begriff volle Erwerbsminderung denn "genutzt" werden? Im April habe ich ja noch gearbeitet. Ab Feststellung durch DRV? Es gibt bei mir keinen festen Zeitpunkt wie OP oder Unfall. Vielen Dank
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