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Experten-Antwort

Vollerwerbsunfähig und Hinzuverdienst

von Fneuss10.03.2020 | 14:31
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Hallo Zusammen, ich stehe derzeit auf dem Schlauch. Seit Feb.2019 bin ich Au. In der Reha habe ich im Sept. 2019 die Empfehlung erhalten, das ich nur 3-6 Std. arbeiten kann. Den Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente habe ich im Oktober gestellt. Im Feb.2020 habe ich den Bescheid auf Volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Daraufhin habe ich mitgeteilt, das ich weiterhin arbeiten möchte. Ich teilte den Hinzuverdienst dem Versicherer mit (Tätigkeit von 5 Std.). Die Tätigkeit beginnt ab dem 01.05. Zuvor beginne ich mit der Wiedereingliederung zum 04.03.2020. Die Vollerwerbsminderungsrente wurde rückwirkend bewilligt, sodas ich seit dem 06.02 kein Krankengeld mehr erhalte. Die erste Rente (die zum Teil angerechnet wird) erhalte ich zum 01.03, zum Monatsende. Während der Wiedereingliederung erhalte ich kein Arbeitsentgeld. Ich hoffe, das man nachvollziehen kann worauf ich hinaus will...der Hinzuverdienst beginnt erst zum Ende des Mai. Ich habe seit Feb kein Geld mehr gesehen und soll erst zum Ende des März eine Teilrente erhalten...das ist ein Riesenloch, in meiner Kasse...

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Falls Sie diesen Zeitraum nicht mit eigenen Mitteln oder mit Darlehen, z.B. von Bekannten oder aus der Familie überbrücken können, besteht immerhin die Möglichkeit, bei der Rentenversicherung einen Vorschuss nach § 42 Sozialgesetzbuch I oder beim Sozialhilfeträger ein Darlehen nach § 37 Sozialgesetzbuch XII zu beantragen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fneuss,

ob Sie Anspruch auf Krankengeld haben, klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse. Hierzu können wir Ihnen leider keine Auskunft geben.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fneuss,

Ihr Anliegen können Sie letztendlich nur mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären, da nur dieser alle Informationen dazu hat.

Wenn Sie Ihren Rentenversicherungsträger bereits kontaktiert haben, bleibt Ihnen nichts anderes übrig als abzuwarten. Sie können gegebenenfalls nach dem Sachstand fragen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Fneussam 10.03.2020 | 14:43
Hallo Zusammen, ich stehe derzeit auf dem Schlauch. Seit Feb.2019 bin ich Au. In der Reha habe ich im Sept. 2019 die Empfehlung erhalten, das ich nur 3-6 Std. arbeiten kann. Den Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente habe ich im Oktober gestellt. Im Feb.2020 habe ich den Bescheid auf Volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Daraufhin habe ich mitgeteilt, das ich weiterhin arbeiten möchte. Ich teilte den Hinzuverdienst dem Versicherer mit (Tätigkeit von 5 Std.). Die Tätigkeit beginnt ab dem 01.05. Zuvor beginne ich mit der Wiedereingliederung zum 04.03.2020. Die Vollerwerbsminderungsrente wurde rückwirkend bewilligt, sodas ich seit dem 06.02 kein Krankengeld mehr erhalte. Die erste Rente (die zum Teil angerechnet wird) erhalte ich zum 01.03, zum Monatsende. Während der Wiedereingliederung erhalte ich kein Arbeitsentgeld. Ich hoffe, das man nachvollziehen kann worauf ich hinaus will...der Hinzuverdienst beginnt erst zum Ende des Mai. Ich habe seit Feb kein Geld mehr gesehen und soll erst zum Ende des März eine Teilrente erhalten...das ist ein Riesenloch, in meiner Kasse... Des Weiteren verwundert mich, das meine Betriebliche Altersversorgung ruhend gestellt wird da ich Vollerwerbsunfähig bin. Mein Arbeitsvertrag würde ruhen...aber ich arbeite doch !?
Fneussam 10.03.2020 | 15:32
Wenn ich das richtig Verstehe, bekomme ich ja nur eine Teilerwerbsminderungsrente. Meine Volle Rente wäre viel Höher. Die Volle Rente würde zum bsp. 1200 Euro betragen. Ich erhalte einen Teil, hier ist die Hinzuverdienstgrenze viel Höher. Müsste ich nicht dann Krankengeld erhalten ? Oder ist mein Anspruch auf Krankengeld erloschen bei jeglicher Rentenzahlung ?
Fneussam 11.03.2020 | 16:01
Es hat sich herausgestellt, das der Bescheid falsch ist. Ich wurde Vollerwerbsunfähig eingestuft, jedoch habe ich eine 5 Std. Tätigkeit tägl. Der Arbeitgeber hat ein Kreuz gesetzt, das eine Teilzeittätigkeit nicht möglich ist. Da dies so lt. Tarifvertrag hinterlegt ist. Jedoch bleibt der Anspruch der sich aus dem Teilzeitbeschäftigungsförderungsgesetz bzw. aus dem Brückenteilzeitregelung ergibt. Die Dokumente der Rentenversicherung sollten dementsprechend angepasst werden! Dies hat zu verwirrung gesorgt.
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