Hallo Mark Question,
die gesetzlichen Regelungen zum Thema Hinzuverdienst und Anrechnungen von Zahlungen finden Sie im § 96a SGV VI in Verbindung mit § 18a SGB IV.
[Betriebsrenten:]https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/betriebsrente.html oder andere Versorgungsleistungen sind regelmäßig kein Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder vergleichbares Einkommen und daher nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
Sobald Ihnen der Rentenbescheid vorliegt und Sie Regelungen mit Ihrem Arbeitgeber treffen, können Sie sich gerne nochmal mit gezielten Fragen dazu an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung wenden. Die Rufnummer lautet:
0800 1000 4800
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung