Hallo, Ich komme aus Deutschland und habe einen Angehörigen der nach einem Hirnschlag nichtmehr lesen und schreiben kann. Sonst ist er aber voll da.
Er hat die Ungarische Staatsbürgerschaft und lebt auch dort. Er hat 20 Jahre in Deutschland und 10 Jahre in Österreich gearbeitet. In Österreich hat er vor dem Schlaganfall die Rente beantragt. Dort liegt er auch im Krankenhaus. Wie kann ich das jetzt am besten für ihn regeln. Reicht für den Gang zu den Rentenversicherungen eine Vollmacht oder brauche ich eine Patientenverfügung. Ich frage mich auch ob diese beiden Zettel überhaupt in D A und H gleichermaßen Wirkung haben.
Ich war heute bei der Deutschen Rentenversicherung wegen einiger fehlender Daten die die Pensionskasse in Österreich noch benötigt, aber mir so nicht herausgegeben werden durften.
Hallo,
eine Vollmacht erscheint mir in der Praxis unproblematischer.
Bei der Paptientenverfügung muss ein Arzt nämlich bescheinigen, dass der Fall eingetreten ist, dass derjenige nicht mehr selber für sich entscheiden bzw. handeln kann.
Im vorliegenden Falle erscheint es mir doch so, dass der Angehörige sehr wohl noch Entscheidungen treffen und Erklärungen abgeben kann, die Sie nur in seinem Namen regeln sollen.
Im Gegensatz dazu ist es bei der Vorsorgevollmacht so, dass SIE die Entscheidungen treffen bzw. Erklärungen abgeben. Da er aber "voll da" ist, wie sie schreiben, scheint mir das noch nicht nötig.
In der Regel sollten solche Dokumente im In- und Ausland gelten, wenn Sie denn übersetzt sind und die notwendigen Stempel tragen.
Grundsätzlich reicht zur Vorsprache in der Auskunfts- und Beratungsstelle eine formelle Vollmacht.
Die erforderliche Vollmacht bzw. den Inhalt einer Vollmacht finden Sie unter dem Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/RheinlandPfalz/de/Inhalt/5_Services/04_Formulare_Antraege/_pdf/lal_715.html